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Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker verkaufen. Begründung: Keine oder nur unzureichende Angaben zu den Füllmengen der Produkte.
Diese Angaben seien jedoch notwendig, damit sich der Verbraucher von der Werthaltigkeit und der Preisgestaltung der angebotenen Patronen ein Bild machen könne. Schließlich ermögliche nur das Verhältnis des Preises zur Füllmenge eine genaue Prüfung des Angebots und des Preis-Leistungsverhältnisses. Nur durch die Angabe der Füllmengen könne die Vergleichsmöglichkeit mit anderen Mitbewerbern sichergestellt werden.
Wird bei Nicht-Angabe der Füllmengen von Tintenstrahldruckerpatronen gegen die Preisangabenverordnung verstoßen? Liegt eine Irreführung i.S.d. § 3 Abs. 2, 5a Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4 UWG vor? Sind Gegenüberstellungen anhand der Füllmengen tatsächlich das einzige taugliche Mittel, um dem Verbraucher Produktvergleiche einzuräumen? Immerhin sind die Tinten verschiedener Hersteller auch unterschiedlich konzentriert; die Dichte und damit auch das Volumen sind verschieden...
Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten.
Hinweis: Sie verkaufen Tintenpatronen und geben die Füllmengen Ihrer Produkte an? Dann denken Sie auch an die Grundpreisangaben. Der Artikel "Preisangabenverordnung: Wie haben Händler im Internet Preise darzustellen? – FAQ" behandelt folgende Fragen zum Thema Grundpreise:
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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3 Kommentare
Kommentar von IT-Recht Kanzlei
zum Beitrag Keine Angaben zu Füllmengen: Anbieter von Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker werden abgemahnt
Bitte beachten Sie, dass es bei diesem Urteil (vom 03.06.2008, Az.: I-20 O 140/08) allein um die Frage ging, ob beim Verkauf von Druckerpatronen Grundpreise anzugeben sind.
Kommentar von
zum Beitrag Keine Angaben zu Füllmengen: Anbieter von Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker werden abgemahnt
Hallo, laut dem Urteil vom 03.06.2008, Az.: I-20 O 140/08 ist diese Angabe nicht notwendig. Wie sehen Sie das? Mfg
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Keine Angaben zu Füllmengen: Anbieter von Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker werden abgemahnt
Hallo, leider geben auch OEM-Hersteller wie z.B. HP, Brother nicht die Füllmengen an, so dass man gar nicht umhin kommt, den schwarzen Peter an die Originalhersteller weiter zu geben.
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