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Werbung für Tabakprodukte ist – nicht zu Unrecht – ein heikles Thema: Neben den zahllosen teils sehr emotional geführten Debatten um Gesundheitsrisiken und rigorose Besteuerung sorgt auch eine äußerst rigide Gesetzgebung für zahllose Schwierigkeiten im Marketing für Tabak und Tabakwaren. Da jedoch der einzelne (Versand-)Tabakhändler jedoch trotz wirtschaftlich vom Verkauf seiner Produkte abhängig ist, sollte er auch konsequent Werbung betreiben – um diese Aufgabe zu erleichtern, zeigt das große DO AND DON’T was geht und was verboten ist.
Tabakwerbung ist nach einer jahrzehntelangen Karriere in der deutschen Medienlandschaft mittlerweile nahezu vollständig verschwunden; nicht nur deshalb bestehen große Unsicherheiten bei der Frage, welche Maßnahmen im Marketing überhaupt zulässig sind. Ein guter Grund für einen etwas genaueren Blick auf dieses Thema.
Natürlich ist jede Marketingmaßnahme einzeln anhand der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen, und das ist teilweise recht kompliziert. Grundsätzlich haben sich jedoch aus dem Gesetz ein paar Leitlinien herauskristallisiert, die hier einmal in vereinfachter Form wiedergegeben werden:
Das alles ist natürlich nur eine Richtschnur und teilweise auch vereinfachend dargestellt, aber zumindest sollte jetzt klar ersichtlich sein, was gar nicht geht und was grundsätzlich möglich ist. Dennoch schadet es im Zweifel nicht, Marketingstrategien und einzelne Werbemaßnahmen vor dem Start von einem Juristen überprüfen zu lassen – bevor die Konkurrenz es tut.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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4 Kommentare
Kommentar von Gast
zum Beitrag Offensives Tabak-Marketing trotz Werbeverboten: Das große DO AND DON’T zur Werbung für Tabakwaren
Dürfen Tabakhändler, die in Einkaufspassagen ihren Laden haben auf den Werbebildschirmen der Passage Werbespots laufen lassen? Danke für die Antwort vg
Kommentar von JGue
zum Beitrag Offensives Tabak-Marketing trotz Werbeverboten: Das große DO AND DON’T zur Werbung für Tabakwaren
Hallo, warum ist die Werbung für Tabakwaren in Kinos noch erlaubt?
Kommentar von IT-Recht Kanzlei
zum Beitrag Offensives Tabak-Marketing trotz Werbeverboten: Das große DO AND DON’T zur Werbung für Tabakwaren
Danke Ihnen für den Hinweis. Der Begriff "Rauchware" war tatsächlich unglücklich gewählt.
Kommentar von FrankR
zum Beitrag Offensives Tabak-Marketing trotz Werbeverboten: Das große DO AND DON’T zur Werbung für Tabakwaren
Rauchwaren ( http://tinyurl.com/6lc335 ) dürfen m. E. unbeschränkt beworben werden, im Gegensatz zu Tabakwaren. Oder?
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