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Die neue Serie der IT-Recht Kanzlei nimmt in unregelmäßigen Abständen die gängigsten AGB-Klauseln von Online-Reisevermittlern unter die rechtliche Lupe. Diesmal geht es um eine Klausel, welche die Geltung der AGB der Reiseveranstalter anordnet.
Allgemeine Bedingungen: Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Reiseveranstalter gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Reiseveranstalter, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Drei Gründe:
Hinweis: Die Klausel wäre dann nicht wettbewerbswidrig, wenn sie direkt und „in zumutbarer Weise“ auf die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter verlinken würde - so jedenfalls das LG München (Urteil vom 15.01.2009, Az. 12 O 13709/08). Nicht ausreichend sei es dagegen, dass dem Verbraucher erst beim Buchungsvorgang ermöglicht würde, die AGB der Veranstalter zur Kenntnis zu nehmen:
(...)Denn auf den Buchungsvorgang kommt es nicht an. Dieser ist nicht Teil der AGB. Er ist weder in diese eingebettet noch sonst einbezogen, sondern steht für sich und ist auch jederzeit abänderbar, so dass eben nicht feststeht, dass die Klausel in Verbindung mit dem Buchungsvorgang die weiteren AGB der Veranstalter in ausreichender Weise einbeziehn wird. Die AGB sind grundsätzlich abstrakt zu prüfen.(...)
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1 Kommentar
Kommentar von Till Wollheim
zum Beitrag Serie zur Reisevermittlung über das Internet - Teil 1: Anordnung der Geltung der AGB des Reiseveranstalters
Es wäre schön, wenn Sie für Ihren weiteren Beitrag sich dazu äüßern könnten, ob die auf English (sogar erst während des Buchungsvorganges völlig unstrukturiert) gelieferten IATA Bedingungen überhaupt... » Weiterlesen
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