Neues Produktsicherheitsgesetz löst Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ab

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 23.11.2011, 07:00 Uhr
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Nachdem der Bundestag den „Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ beschlossen und der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, ist es nunmehr am 11. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) tritt damit am 1. Dezember 2011 in Kraft und löst das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.

Schwerpunkte des neuen ProdSG

  • Das ProdSG sieht insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwa­chung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies soll ein hohes Si­cherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte gewährleisten - und zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern beitragen. Mit der Einführung eines einheitlichen Richtwerts von 0,5 Stichproben je 1000 Einwohner soll zudem sichergestellt werden, dass es bei der Marktüberwachung zu keinem Ungleichgewicht bei den Kontrollen auf den Ländermärkten kommt.
  • Die Bestimmungen zum GS-Zeichen wurden im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden.

Weitere Informationen: Produktsicherheitsgesetz - Verkündung im Bundesgesetzblatt am 11.11.2011 (BGBl. I S. 2178)

Quelle: PM des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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