Seit heute können Beschaffer auch auf die Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag zurückgreifen. Diese sind nicht in die bisherigen Nutzerhinweise zu den EVB-IT integriert, sondern in einem eigenen Dokument veröffentlicht.
Die Hinweise gliedern sich in drei Teile:
- In einem ersten Teil werden allgemeine Erläuterungen, z. B. zum Anwendungsbereich, zu Aufbau und Struktur des Vertrages sowie zum neuen Haftungskonzept gegeben.
- Der zweite Teil der Hinweise versteht sich als Ausfüllhilfe zum Vertragsformular und ist vor allem an den Beschaffer gerichtet. Als weitere Unterstützung steht auch ein bereits ausgefüllter Mustervertrag zur Verfügung.
- Der dritte Teil gibt Hinweise zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen und enthält vor allem Details und Hintergründe zu den dort getroffenen Regelungen aus juristischer Sicht.
Mehr zu EVB-IT Systemvertrag finden Sie unter der Rubrik EVB-IT Vertragstypen.



