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Zum 01.03.2010 treten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die den Anbietern sog. "Service-Diensten" einige Neuerungen bescheren. Wichtigste Änderung: Bei Nummern aus dem Rufnummernbereich (0)180 sind nicht nur die Preise für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich die Mobilfunkhöchstpreise anzugeben.
Der Begriff "Service-Dienste" ist neu in § 3 Nr. 8a TKG definiert. Danach sind Service-Dienste
"Dienste, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)180, die bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt zu erreichen sind;"
§ 66a TKG wird dahingehend geändert, dass die Informationspflichten zur Höhe des Verbindungsentgeltes nunmehr auch die Mobilfunkpreise umfassen.
Ab dem 01.03.2010 besteht die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben - dieser liegt bei Nummern des Rufnummernbereichs (0)180 bei 42 ct/ min.
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt ab dem 01.03.2010 die folgende Formulierung:
• X € (inkl. USt.) / Min. aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis: 0,42 € (inkl. USt.)/ pro Minute.
Wichtig: Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise, der bisher neben der Angabe des genauen Preises für Anrufe aus dem Festnetz genügt hat, reicht ab dem 01.03.2010 nicht mehr aus.
Die Nichtangabe der Mehrkosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen ist bereits jetzt ein Grund für eine Abmahnung. So hatte etwa bereits das Landgericht Hildesheim im Rahmen einer einstweiligen Verfügung einem Online-Shopanbieter untersagt, 0900er-Servicenummern im geschäftlichen Verkehr anzubieten, ohne auf die durch eine Nutzung eben dieser Rufnummer entstehenden Kosten im Einzelnen hinzuweisen (Beschluss vom 26.09.2006, Az. 11 O 17/06).
Zudem stellt die Nichtangabe auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 149 TKG dar. Bei einem Verstoß kann die Geldbuße nach § 149 Abs. 2 bis zu 100.000 Euro betragen.
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Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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9 Kommentare
Kommentar von Händler
zum Beitrag Seit dem 01.03.2010: Informationspflichten bei 0180-Nummern sind zu beachten!
Der genannte Powerseller mahnt alle Händler auf allen Portalen ab. Auch wenn nur an einer Stelle die Änderung nicht gegriffen hat. Leider haben wir noch fliegenden Gerichtsstand und es gibt immer... » Weiterlesen
Kommentar von Händler
zum Beitrag Seit dem 01.03.2010: Informationspflichten bei 0180-Nummern sind zu beachten!
GEIL !! und schon wird man von Irgendwelchen Anwälten eines ebay Händlers "relexim-powerseller" nur deswegen abgemahnt und muss knapp 1.000 !!!! EURO bezahlen weil nicht aus jedem Angebot bei ebay... » Weiterlesen
Kommentar von Online-Händler
zum Beitrag Seit dem 01.03.2010: Informationspflichten bei 0180-Nummern sind zu beachten!
Wir haben eine 0900er Nummer geschaltet. Gilt das dann auch für diesen Dienst?
Kommentar von Mia
zum Beitrag Seit dem 01.03.2010: Informationspflichten bei 0180-Nummern sind zu beachten!
Wie ist das eigentlich bei solchen Showsendungen, wie etwa DSDS oder "unser Star für Olso", wenn die Zuschauer zur Abstimmung über Telefon aufgerufen werden. Zwar werden hier selbstverständlich die... » Weiterlesen
Kommentar von Silvana Estner
zum Beitrag Seit dem 01.03.2010: Informationspflichten bei 0180-Nummern sind zu beachten!
Super! Das war auch längst überfällig!!! Schließlich haben viele Bürger gar keinen Festnetzanschluss mehr, so dass ständig das schlechte Gefühl und die unbekannte Kostenfrage bleibt, wenn 0180Nummern... » Weiterlesen
Kommentar von RonAhl
zum Beitrag Seit dem 01.03.2010: Informationspflichten bei 0180-Nummern sind zu beachten!
Welche Nummern genau fallen unter Servicedienste? Zählen auch allgemeine Festnetznummern einer Firma dazu? Vielen Dank
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