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In einem derzeit anhängigen Verfahren hat der EuGH zu entscheiden, wer die Kosten der Zusendung der Ware zu tragen hat, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Der Generalanwalt plädiert dafür, dass diese vom Verkäufer zu tragen sind. Da der EuGH in der Regel dem Plädoyer des Generalanwaltes folgt, ist eine Entscheidung zu Lasten der Verkäufer zu erwarten.
Laut der Instanzgerichte habe nach der Umsetzung der Richtlinie ins Deutsche Recht der Käufer die Lieferkosten zu tragen. Der Generalanwalt argumentiert jedoch wie folgt dagegen:
Wenn die Richtlinie darauf abzielt, dass der Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abgehalten wird, dann erlaubt die Richtlinie nicht, dem Verbraucher die Lieferkosten im Falle des Widerrufs aufzuerlegen. Denn andernfalls wäre die Auferlegung der Lieferkosten eine negative Folge, welche dazu führen könnte, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten.
Artikel 6 der Fernabsatzrichtlinie lautet:
W
iderrufsrecht
(1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
…
(2) Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie möglich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.
Nach Auffassung des Generalanwalts umfassen die in Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie genannten „geleisteten Zahlungen“ nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Lieferkosten.
Die so genannten Generalanwälte sind ein wichtiger Bestandteil des EuGH. Sie bereiten die Entscheidungen des EuGH vor und machen dessen Richtern einen Vorschlag, wie ein bestimmtes Urteil ihrer Meinung nach aussehen soll.
Die so genannten Schlussanträge eines Generalanwalts sind dessen konkreter Vorschlag, wie ein Fall seiner Meinung nach zu entscheiden ist. Diese Schlussanträge sind deshalb so wichtig, weil sich die Richter in den allermeisten Fällen den Vorschlägen des Generalanwalts anschließen. Somit sind die Schlussanträge ein starkes Indiz dafür, wie ein Urteil des EuGH aussehen wird.
Daher lohnt sich stets der „prophetische Blick“ auf die Schlussanträge eines Generalanwalts – so auch hier und heute!
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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32 Kommentare
Kommentar von Harry
zum Beitrag Wer trägt die Hinsendekosten (Lieferkosten): Nach einem Widerruf?
In unserem Fall hat die Häufigkeit von Rücksendungen, aufgrund von vorangegangen Verlagsbestellungen, mit deren Versandkosten man ja zusätzlich belastet wird und der Remissionsgebühren, die bei... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Wer trägt die Hinsendekosten (Lieferkosten): Nach einem Widerruf?
Ich frage mich so langsam, ob wir es manchmal nur noch mit reinsten Intelligenzbestien zu tun haben. Wie kann man denn vom Verkäufer einer Ware erwarten, das er bei widerrufen des Kaufvertrages... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Wer trägt die Hinsendekosten (Lieferkosten): Nach einem Widerruf?
Schon fangen meine zellen wieder an zu arbeiten. Suche doch ständig nach Faktoren wo ich sparen kann und hier tut sich für mich als Verbraucher ein Traum auf. Kommt der Spezi damit durch, dann darf... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Wer trägt die Hinsendekosten (Lieferkosten): Nach einem Widerruf?
aber man muss sich nicht wundern! Aber es ist doch so schön das es solche gestze gibt. Dann melde ich mich einfach als privater bei Ebay an. Verkaufe von jeder Sorte nicht mehr als drei Artikel auf... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Wer trägt die Hinsendekosten (Lieferkosten): Nach einem Widerruf?
...wenigsten im Auge von Generalanwälten und Richtern
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Wer trägt die Hinsendekosten (Lieferkosten): Nach einem Widerruf?
was soll das eigentlich. wenn ich als Käufer erst etliche km fahren muss um in ein Ladengeschäft zu kommen. Dann auch noch Parkgebühr zahle - den Zeitaufwand rechne..... das ganze nochmal am... » Weiterlesen
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