Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 09.11.2007, 17:13 Uhr
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Abmahnung vermeiden: Wie sind Haushaltskühl- und – gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.

Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 94/2/EWG, geändert durch die Richtlinie 2003/66 EG.

 

 

Notwendige Kennzeichnung:

Modellname/-kennzeichen des Kühlschranks /Gerätetyp


Leistungsdaten:


--> Energie-Effizienzklasse: z.B. A
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A++ (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch).


--> Energieverbrauch kWh/Jahr (d.h. Energieverbrauch pro 24 h × 365): z.B. 288
Energieverbrauch in kWh/Jahr auf der Grundlage von Ergebnissen der Normprüfung über 24 h. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung und vom Standort des Geräts ab.


--> Nutzinhalt des Kühlfachs: z.B. 247 Liter
Nutzinhalt des Kühlfachs (5 °C) in Litern


--> Nutzinhalt des Gefrierfachs: z.B. 50 Liter


--> Sternkennzeichnung des Gefrierfachs (Anzahl Sterne): z.B. 4 Sterne
Sternkennzeichnung für das Gefrierfach
1 Stern = -6 °C geeignet zur kurzfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln (ca. 1 Woche)
2 Sterne = -12 °C geeignet zur mittelfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln (ca. 2 Wochen)
3 Sterne = -18 °C geeignet zur Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln
4 Sterne = -18 °C geeignet zum Einfrieren und zur langfristigen Lagerung von Lebensmitteln


--> Geräuschemissionen: xx dB
Die Messung der Geräuschemission erfolgt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG


Hinweise:

  • Falls das Modell zu Einbauzwecken hergestellt wird, sollte dies angegeben werden.
  • Angaben über Geräuschemissionen sind gemäß RL 86/594/EWG zu ermitteln. Diese Angaben sind jedoch nur zu machen, wenn der Schalleistungspegel des Haushaltsgeräts 80 dB (A) überschreitet, es sei denn, daß Gerät ist ausschließlich für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt.



Anmerkung: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres Praktikanten, Herrn Daniel Huber, erstellt.

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Leser-Kommentare

2 Kommentare

Energieetikettierung

12.01.2010, 14:43 Uhr

Kommentar von IT-Recht Kanzlei zum Beitrag Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte

Absolut richtig. Vielen Dank für den Hinweis. Auf folgende News (von heute) dürfen wir Sie aufmerksam machen: http://www.it-recht-kanzlei.de/weisse-ware-geräuschemissionen.html

EnVKV- Anlage 1 Kennzeichnungspflicht für Haushaltsgeräte Geräuschemission

11.01.2010, 08:39 Uhr

Kommentar von Frank zum Beitrag Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte

Guten Morgen it-recht Team Wenn ich mir die Anlage 1 durchlese, finde ich bei Geräuschemission folgendes: _______________________________________ 3.Ermittlung der erforderlichen Angaben (1)... » Weiterlesen

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