Das Glühbirnenverbot der EU 10.01.2009, 13:29 Uhr

Anfang 2009 beginnt die Umsetzung eines von der EU-Kommission beschlossenen Vorhabens zur Reduzierung des europäischen Energieverbrauchs, in dessen Verlauf herkömmliche Glühbirnen schrittweise vom Markt verschwinden sollen.

Rechtliche Grundlage für dieses sogenannte Glühbirnenverbot bildet die Eco-Design-Richtlinie (2005/32/EG), die im Jahr 2005 in Kraft trat und im März 2008 durch das „Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte“ in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit bestimmter Produkte, die seit der Umsetzung der Richtlinie bestimmte ökologische Mindest-anforderungen und Kriterien aufweisen müssen. Betroffen sind vor allem alle energie-betriebenen Produkte (z.B. elektrische Haushaltsgeräte, Glühbirnen), die ein großes Verkaufs-volumen (mehr als 200.000 Stück pro Jahr) aufweisen, beträchtliche Auswirkungen auf die Umwelt ausüben und daher Verbesserungspotenzial besitzen.

Beim Glühbirnenverbot geht es allerdings nicht darum, den Gebrauch von Glühlampen zu verbieten, sondern vielmehr darum, den Verkauf von Glühbirnen stufenweise einzustellen. Dabei orientieren sich die Vorgaben der EU-Kommission an der Energieeffizienz und Wattzahl der Glühbirnen. Der genaue Zeitplan sieht folgende Phasen vor:

  • Ab September 2009 werden alle klaren Glühbirnen mit mehr als 100 Watt sowie sämtliche ineffiziente Glühbirnen der Energieklassen F und G vom Verkauf ausgeschlossen.
  • Ab 2010 soll sich das Verkaufsverbot auf Glühlampen mit mehr als 75 Watt erstrecken und 2011 sogar auf Glühlampen bis 60 Watt erweitert werden.
  • Ab 2012 dürfen Glühlampen nur noch mit der Mindestenergieklasse C verkauft werden.
  • Für 2016 plant die EU-Kommission ein generelles Glühbirnenverbot für alle Glühlampen unterhalb der Energieklasse B.
  • Für matte Glühlampen unterhalb der Energieklasse A soll das Verkaufsverbot bereits Ende 2009 gelten. Vom Verkaufsverbot ausgenommen sind lediglich Glühbirnen mit Sonderformat (z.B. Glühbirnen in Backöfen oder Autos).

Nach Einschätzung der EU-Kommission sollen das Glühbirnenverbot und die damit einhergehende Umstellung auf Energiesparlampen den Kohlendioxidausstoß (bei der Glüh-birnenproduktion) um über 20 Millionen Tonnen senken. Wegen des niedrigeren Verbrauchs von Energiesparlampen sollen die Verbraucher zudem mehrere Milliarden Euro einsparen.

Fazit

Das Glühbirnenverbot dient der Durchführung der von der EU beschlossenen Eco-Design-Richtlinie und soll mit Hilfe von ökologischen Mindestanforderungen den Verkauf von herkömmlichen Glühbirnen unterbinden. Bis 2015/2016 soll die Umstellung auf Energiesparlampen beendet sein und damit ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Hinweis: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres wissenschaftlichen Mitarbeiters, Herrn Tobias Kuntze, erstellt.

Kommentar schreiben

Weitere aktuelle Artikel zum Thema „Verkauf von Glühbirnen“:

Über den Autor

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Leserkommentare

2 Kommentare

Gegen Glühbirnenverbot

von Glühbirne – 18.09.2009, 15:00 Uhr

Sagt eure Meinung unter

http://www.gegen-gluehbirnenverbot.de/

Vielleicht können wir noch etwas ändern.…

Das Ganze ist doch eine dreiste Verbrauchertäuschung

von gsohn – 04.08.2009, 18:06 Uhr

Siehe: http://www.ne-na.de/der-gl-hbirnen-schwindel-eine-neue-verbotsdebatte-wie-bei-zensursula-ist-nicht-in-sicht/…

» Alle 2 Kommentare ansehen
Kommentar schreiben

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Abmahnsichere Internet Seiten

Nutzen Sie das Know-how der IT-Recht Kanzlei, die in den letzten Jahren hunderte von Abmahnfällen betreut hat und bereits mit zahlreichen Abmahngründen konfrontiert wurde. Profitieren Sie dabei insbesondere im Rahmen des Update-Service von den Vorteilen, die eine längerfristige Zusammenarbeit mit der IT-Recht Kanzlei mit sich bringt.

Für eine dauerhafte Rechtssicherheit Ihrer Website, Ihres Online-Shops oder Ihrer Präsenz auf einer Handelsplattform empfehlen wir die Buchung des Basis- oder Komfortpaketes und ergänzend den Update-Service.

Weitere Informationen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de