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Frage: Ist das Einstellen von mehr als 3 identischen Artikeln bei eBay wettbewerbswidrig (also abmahnbar)?
Antwort: Jedenfalls das LG Bochum hat sich kürzlich dagegen ausgesprochen (vgl. Urteil vom 16.06.2010, Az. I-13 0 37/10):
Der unstreitige Verstoß gegen die eBay-Grundsätze, wonach ein Anbieter nicht mehr als 3 identische Angebote einstellen darf, stellt nach Auffassung der Kammer entgegen der von der Beklagten vertretenen Ansicht keinen Wettbewerbsverstoß dar. Eine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Ziff. 10 UWG liegt durch die Nichtbeachtung der ausschließlich im privatrechtlichen Verhältnis zwischen dem Kläger und eBay vereinbarten Grundsätze nicht vor. Auch eine allgemeine Marktbehinderung liegt entgegen der Auffassung der Beklagten nicht vor. Von einer gezielten Behinderung oder allgemeinen Marktbehinderung allein durch Nichtbeachtung der im zivilrechtlichen Verhältnis zwischen dem Anbieter und f geltenden Grundsätze kann nach Auffassung des Gerichts nicht die Rede sein.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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