Die IT-Recht Kanzlei berichtete kürzlich über den Fall eines eBay-Händlers, der wegen einer kurzfristig aufgetretenen technischen Panne bei eBay, die zu einer falschen Darstellung seiner Rechtstexte führte, abgemahnt wurde. Nun wurde dem betroffenen Händler von eBay Unterstützung bei der Verteidigung gegen diese Abmahnung zugesagt.

In einer Email an den betroffenen Händler äußert eBay die Rechtsauffassung, dass die wegen dieser technischen Panne ausgesprochenen Abmahnungen unberechtigt seien. Dies begründet eBay unter anderem wie folgt:

„In dem Gesamtkontext ist weiterhin zu beachten, dass eBay die Nutzung seiner Website und seiner Funktionen im Rahmen des aktuellen Stands der Technik zur Verfügung stellt. Es gibt keine Website, die einen absoluten und zu jeder Zeit fehlerfrei verfügbaren Dienst zur Verfügung stellt bzw. zur Verfügung stellen kann. Würde man Fehlerfreiheit an eine Website als Maßstab für wettbewerbswidriges Handeln anlegen, so würde man etwas Unmögliches verlangen. Dies ist nicht Sinn und Zweck des Gesetzes gegen den unlauteren Wettebewerb.“

Gleichzeitig sagt eBay betroffenen Händlern Unterstützung zu. Wörtlich heißt es hierzu von eBay:

„Wir sind uns bewusst, dass die Rechtsanwälte, die die Abmahnungen ausgesprochen haben, diese Auffassung unter Umständen nicht teilen werden. eBay unterstützt daher die durch eine Abmahnung betroffenen Verkäufer.

Wir bedauern den aufgetretenen Fehler auf unsere Website und sind bemüht, den Betroffenen Verkäufern in vollem Umfang zu helfen.

Sofern Sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung gezogen werden, bitten wir Sie, sich umgehend unter der bekannten E-Mail-Adresse mit uns in Verbindung zu setzen.“

Anmerkung

So unerfreulich die ganze Angelegenheit für die betroffenen eBay-Händler sein mag, so begrüßenswert ist es, dass eBay sich hier seiner Mitverantwortung bewusst ist und den betroffenen Händlern Unterstützung zusagt. Betroffene Händler sollten eBay daher auf jeden Fall von einer erhaltenen Abmahnung in Kenntnis setzen. Wie bei jeder Abmahnung sollte darüber hinaus aber auch fachkundiger anwaltlicher Rat eingeholt werden. Abzuwarten bleibt freilich, wie die von eBay zugesagte Unterstützung letztlich in der Praxis aussieht und ob die betroffenen Händler hieraus auch einen Nutzen ziehen können.

Autor:
Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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