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Die oftmals in der Werbung gepriesene Wirkung von Antikalkgeräten ist umstritten bzw. wird von vielen Stimmen aus der Wissenschaft stark angezweifelt. Dies hat sich der "Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V." zunutze gemacht, der entsprechende (seiner Ansicht nach irreführende) Wirkungsaussagen von Online-Händlern abmahnt.
Mehrere Online-Verkäufer von Antikalkgeräten sind bereits betroffen, wobei im Folgenden zwei Fälle exemplarisch besprochen werden sollen. Hierbei ging es um den Verkauf
Bezugnehmend auf das Gerät "Kalkstat 206" machte der oben genannte Verein deutlich, dass nach der einschlägigen Literatur keineswegs davon auszugehen sei, dass die behaupteten Effekte eintreten würden.
Des weiteren wies der Verein auf einen Bericht im Test 8/85 hin, wonach bei allen Geräten, die mit Permanent-Magneten ausgestattet waren, keine Wirkung erzielt worden sei. Zu diesem Ergebnis sei auch das DVGW ("Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches eV") in einer Studie gekommen, die den folgenden (etwas sperrigen) Titel trägt: "Studie Trinkwasseraufbereiter, Stand der Technik auf dem Markt verfügbarer alternativer Anlagen zur Vermeidung bzw. Verminderung der Steinbildung im Warmwasserbereich, Januar 2003".
Vor diesem Hintergrund seien die beiden oben zitierten Werbe- bzw. Wirkungsaussagen zur unlauteren Irreführung gemäß §§ 3 i.V.m. 5 UWG geeignet und damit abmahnfähig, insbesondere da sie den falschen Eindruck von erwiesenen Wirkungsbehauptungen erweckten.
Die Wirkung von Antikalkgeräten, Antikalkstiften und ähnliches ist stark umstritten. Daher sind im Grunde alle Werbeaussagen, die auf einen Antikalk-Effekt hinweisen, irreführend und somit abmahnfähig. Das Gleiche gilt auch für bloße Artikelbezeichnungen, da z.B. auch der Name "Antikalk-Kalk Kalkumwandler Kalkschutz" den Verbraucher glauben macht, es gehe um einen effektiven, wie auch wirksamen Schutz vor Verkalkungen von Geräten, Armaturen etc..
Vor diesem Hintergrund rät die IT-Recht Kanzlei Händlern von dem Verkauf von Antikalkgeräten (und ähnliches) ab, deren Antikalkwirkung nicht nachweislich wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob es derlei Geräte überhaupt gibt.
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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5 Kommentare
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!
Seit der Abmahnwelle des Kölner Vereins sind ja nun einige Jahre vergangen und viel Wasser den Rhein heruntergeflossen. Gibt esmitlerweile eigentlich eine Änderung der Rechtslage? Diese war ja... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!
Ich habe jetzt seit über 45 Jahren keinen Kalkumwandler gekauft und bin damit auch sehr zufrieden. Würden Sie das als Beweis akzeptieren, dass diese Geräte überflüssig sind? Na also, dann behaupten... » Weiterlesen
Kommentar von Till Wollheim Asi.Iur.
zum Beitrag Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!
Es können natürlich schon weiterhin derartige Geräte verkauft werden. Nur muß halt im begleitenden text auf die Problematik hingewiesen werden, daß es keinen schulwissenschaftlichen Nachweis der... » Weiterlesen
Kommentar von Eckhard Ließmann
zum Beitrag Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!
Ich habe das Gerät "Kalkstat 206" über Jahre erfolgbar verkauft, nicht ein einziger Kunde hat von seinem Widerrufsrecht, bzw. seinem Garantieanspruch, gebrauch machen müßen. Ich bin auch von dem... » Weiterlesen
Kommentar von Ulrich Lauritzen
zum Beitrag Abmahnsicherer Verkauf von Antikalkgeräten oder Antikalkstäben kaum möglich!
ich verkaufe jetzt seit 10 Jahren physikalische Kalkwandler. Meine Kunden sind sehr zufrieden und es gab bisher keine Klagen. Nur die Wettbewerbsvereine klagen. Alle berufen sich auf... » Weiterlesen
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