AGB, Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen: rechtssicheres Anbieten auf eBay-Kleinanzeigen
Das Inseratsportal „ebay-Kleinanzeigen“ erfreut sich aufgrund vielseitiger Verhandlungsmöglichkeiten nicht nur bei Käufern zunehmender Beliebtheit, sondern stellt auch für gewerbliche Anbieter vermehrt eine kostengünstige und umsatzstarke Alternative zur klassischen Auktionsplattform der Mutter „eBay“ dar. Der beschränkte Gestaltungsspielraum der Inserate konfrontiert Händler aber immer öfter mit rechtlichen Unsicherheiten bei der Umsetzung der diversen Informationspflichten des Fernabsatzes sowie mit Problemen des wirksamen Einbezugs von AGB. Weil die steigende Resonanz des Vertriebskanals aktuell viele Wettbewerbshüter auf die Anzeigen aufmerksam werden lässt, soll in diesem Beitrag dargestellt werden, wie und unter welchen Voraussetzungen ein rechtssicheres Anbieten auf eBay-Kleinanzeigen möglich wird.
Problematik Ebay Kleinanzeigen
Beitrag von Aiko Gröning
07.02.2016, 09:54 Uhr
Ein sehr gelungender und aufschlussreicher Beitrag, der die Problematiken mit Ebay Kleinanzeigen völlig auf den Punkt bringt.
Ich bin nun schon seit mehreren Tagen am räteln, wie ich den gesetzliche Pflichten nachkommen soll, wenn man lediglich das Impressum, was vom Umfang den geringsten Teil der Anzeige ausmachen würde, in die Anzeige verknüpfen kann. Eigentlich hatte ich vor, Kaufverträge nur vor Ort, also außerhalb der Ebay Kleinanzeigen Plattform, zu schließen, um den Pflichten nach dem Fernabsatzgesetz nicht nachkommen zu müssen. Aber wie soll man den Verbraucher auf diese eingeschränkte Möglichkeit hinweisen, wenn man ihm dies noch nicht mal in seinen AGB's sagen kann, weil sie sich technisch gesehen, nicht einbinden lassen. Eine echt schwache Leistung von Ebay Kleinanzeigen. Umso besser und interessanter finde ich aber Ihre Lösung, in dem Sie dazu raten, einen Kaufvertrag möglichst erst einmal abzuwenden und diesen erst im Nachhinein zzgl. AGB's und Widerrufsbelehung zu schließen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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AGB und Widerrufsrecht auf ebay-kleinanzeigen vermeiden von Rolf Oetinger mail an rolf.oetinger@web.de, 24.02.2016, 19:37 Uhr
wie finden Sie diese nachstehende Formulierung, da müsste ich keine AGB oder Widerrufsrecht zusenden. Der Kauf findet wie in einem Ladengeschäft statt, das Angebot ähnelt einem Werbeflyer oder sonstiger Werbung im Internet mit Kontaktdaten. Ich meine, es könnte hier auch ein Festpreis angeboten... » Weiterlesen
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