LG Leipzig: Pflichtinformationen werden seitens eBay nicht dargestellt - Händler haftet trotzdem!
Das LG Leipzig hatte am 16.12.2014 entschieden (Az.: 1 HK O 1295/14), dass ein Online-Händler wettbewerbsrechtlich auch dann auf Unterlassung hafte, wenn die eBay-Verkaufsseite des Händlers aufgrund von technischen Gründen seitens eBay fehlerhaft dargestellt worden sein sollte und gesetzlich zwingende Pflichtangaben deshalb nicht sichtbar gewesen waren. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Leipzig in unserem Beitrag!
Liebe Richter - träumt weiter !
Beitrag von Uwe Nadler
28.01.2015, 09:34 Uhr
Wenn auch nur 1 Richter sein Geld mit Online-Handel auf ebay oder Amazon verdienen müsste, dann würden die ganz anders entscheiden. Aber aus dem warmen Nest des Staates ist es leicht auf die Online-Händler zu schlagen.
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