Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Online-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird.
Beitrag von einem unbekannten Onlineshophändler
24.05.2009, 12:46 Uhr
So, verstanden habe ich die Regelung schon, doch ist mir noch unklar, ob es ausreichend ist, wenn man diese 40 Euro Klausel in seinen AGB einfach unter dem Punkt "Widerrufsbelehrung" aufführt?
Ich habe das so gemacht ... bei mir ist der Punkt 5 in den AGB die "Widerrufsbelehrung" und darin wird die Widerrufsbelehrung erneut mit der 40 Euro Klausel aufgeführt. Somit gibt es in meinem Shop die AGB (incl. 40 Euro Klausel) und zusätzlich noch einmal eine separate Seite auf der nur und ganz alleine die Widerrufsbelehrung aufgeführt ist.
Ist das nicht ausreichend?!
Danke und Gruß
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Abhmahnwelle: Jupp, tut es, da Angela Joo derzeit wieder aktiv ist....
Meine spontane Idee war auch, gleich einem Vorredner, die 40 Euro-Klausel einfach aus der Widerrufsbelehrung rauszunehmen, in der Praxis spielen Widerrufe bei mir kaum eine Rolle, das ginge also problemlos. Aber: Dann habe ich ja einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem Anbieter der die... » Weiterlesen
Noch mal auf die Widerrufsbelehrung zurück zu kommen! Reicht die nun aus oder bin ich verpflichtet, AGB mit reinzunehmen? Sehe da immer noch nicht ganz durch! Ich hab ja kapiert, wenn ich AGB habe, dort die Rücksendekosten mit reinzunehmen! Aber bin ich verpflichtet, AGB zu haben oder reicht die... » Weiterlesen
Bei der vielzahl von "Paketversendern" ist es schwer dem Kunden einen Preis zu nennen - woher will ich wissen mit welchem Unternehmen er versendet ? MFG Harald
Unbekannt meinte im Kommentar: "überall wird nicht abgemahnt, nur bei ebay". Das stimmt nicht. Abgemahnt wird überall, nicht nur bei ebay. Was stimmt ist, dass bevorzugt Privatpersonen und Kleingewerbetreibende abgemahnt werden. Grosse Firmen haben oft nicht mal eine ordentliche Kontaktmöglichkeit... » Weiterlesen
Kann doch nicht wahr sein, überall wird nicht abgemahnt, nur bei ebay! Angeblich hat HOOD auch abmahnsichere Belehrungen. Die nimmt sich aber überhaupt nichts, von der normalen Belehrung. Alleine auch diese Abmahnwelle, weil angeblich dazu stehen muss "Die Vertragssprache ist Deutsch"! Nirgenwo... » Weiterlesen
Hallo, Darf ich dann die Wiederrufsfolgen dahingehend abändern, als dass ich anbiete...."Die Rücksendung ist in jedem Falle für Sie kostenfrei...Bin ich dann raus aus diesem Mist ?? MfG Sohler
Abmahnrisiko: Rücksendekosten der Widerrufsware von 16.04.2009
Weitere ähnliche Artikel:
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de