Hersteller: können einen Verkauf gemäß dem UVP nicht verlangen
Ein Hersteller darf online Händler nicht zwingen, ihre Ware entsprechend den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers zu verkaufen. Der Händler kann in einem solchen Fall von dem Hersteller die Unterlassung dieser Aufforderung verlangen.
Wie setzen Hersteller UVPs anders durch?
Beitrag von Peter Nagy
18.04.2013, 23:51 Uhr
Statt dem Onlinehändler UVPs unzulässig vorzuschreiben, wenn dieser die Ware zu Kampfpreisen verhökert, gehen Hersteller dazu über, den Wiederverkaufsrabatt des Händlers einfach so zu senken, daß diesem bei Beibehaltung des Kampfpreises kein Gewinn mehr bleibt oder er sogar Geld draufzahlt.
Man muß einfach nur kreativ sein!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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eine andere Auffassung von Jürgen Haupt, 18.04.2013, 13:19 Uhr
..warum ist das eine positive Nachricht, dass eine Hersteller seine Waren nicht zu einem aus seiner Sicht und für den beratenden Fachhandel notwendigen Preis verkaufen lassen darf? Tatsache ist doch, dass es sich weder um einen Angebotsoligopol seitens des Herstellers handelt , sondern ein Kunde... » Weiterlesen
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