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Mittlerweile fast ein Jahr liegt die mittelgroße Reform des Widerrufsrechts im BGB zurück. Zudem wird es schon bald neue Änderungen im Widerrufsrecht geben. Dies ist uns Anlass genug, Sie im Rahmen neuer und angepasster FAQ über das Widerrufsrecht und die geplanten Neuerungen (vgl. Fragen 37-40) zu informieren.
Beitrag von ein Widerrufer
01.04.2011, 15:34 Uhr
Ich habe ein Artikel widerrufen. Dabei habe ich, wie bei den beiliegenden Hinweisen gefordert, die Originalrechnung dazu gelegt. Nun bestreitet der Händler, dass die Orignalrechnung bei der Rücksendung beilag.
Es wird nun gefordert, dass ich die Orignalrechnung nachreiche, sonst erfolgt die Erstattung unter Abzug des Mehrwertsteuerbetrages gem. $14c UStG.
Es wäre schön, wenn sie was dazu in der FAQ schreiben könnten.
Interessanterweise steht bei manchen Händler nur "kann dazu führen, dass die MwSt nicht erstattet wird".
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
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Auch die gesetzliche Regelung zum Widerrufsrecht in puncto Zurücksendung der Ware durch den Kunden (B2C) und Auferlegung der Versand- und Verpackungskosten an den Verkäufer schlägt dem Fass den Boden aus. So viel Dummheit, Ignoranz und Frechheit der gesetzgebenden Organe ist unfassbar. Ich weiß... » Weiterlesen
ich habe letze Woche von einem assessor jr. ein anschreiben erhalten,in dem er mich zum thema Widerruf .ich habe in meinen agbs die obligatorische Mängelanzeigepflicht innerhalb des widerrufrechtes angegeben.Er schrieb mir,dies sei nicht zulässig.Hinzu kommt,daß er mich bittet,auf grund dieser... » Weiterlesen
FAQ: Neues Widerrufsrecht – 40 Fragen und Antworten - Das Update von 29.04.2011
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