Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Wer als Händler im Fernabsatz die Vorteile einer Vermarktung ausschließlich an Unternehmer nutzen möchte, sollte bei der Gestaltung der Beschränkung seiner Angebote einige rechtliche Gesichtspunkte beachten, um nicht Gefahr zu laufen, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden.
Beitrag von joachim
28.08.2010, 10:54 Uhr
Es ist nicht ganz richtig das sich bei ebay Endverbraucher nicht ausschliessen lassen.
Man kann in regulären Verkaufsform bei ebay anklicken, "nur gewerblichen Händlern anbieten".
Ich verstehe das so, das in einer so gekennzeichneten Auktion nur Mitglieder bieten können die bei ebay als "gewerblicher Verkäufer" angemeldet ist.
Somit sollten doch die Vorgaben für ein b2b Geschäft gegeben sein.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Vielen Dank für den Interessanten und verständlich geschriebenen Artikel. Er hat mir wirklich sehr weiter geholfen.
„Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – Oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen. von 19.07.2010
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de