Google Analytics: Datenschutzrechtlich problematisch?
Im vergangenen Jahr hat ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte dazu beigetragen, dass die Verwendung von Internet-Statistik-Tools wie Google Analytics als datenschutzrechtlich problematisch angesehen wird. Das LG Berlin hat das Urteil im Wesentlichen bestätigt. Die IT-Recht Kanzlei fasst zusammen, wo die rechtlichen Probleme liegen und wie ihnen begegnet werden kann.
Google Analytics - in der Praxis
Beitrag von Rainer Kormann
06.10.2008, 09:41 Uhr
Vielen Dank für die gute Zusammenfassung.
Die Frage, die sich mir aber immer noch stellt ist: Was muss ich, als Websitebetreiber konkret machen? Die Forderung, dass der Besucher der Nutzung seiner Daten explizit zustimmen muss, und dass ein Hinweis in den AGB oder im Impressum nicht genügt, bedeutet doch, dass bevor der User irgendetwas auf der Website macht, erst einmal bestätigen muss, dass er einverstanden ist.
Das würde bedeuten, dass als Startseite eine Abfrage mit dem Hinweis auf die Datenerhebung geschaltet werden muss.
Ist diese Forderung nicht reichlich unrealistisch?
Was würden Sie konkret empfehlen?
Vielen Dank und mit den besten Grüßen, Rainer Kormann.
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