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Artikel zum Thema „Bewertungsforum, Von, EBay“

Ihre Suchanfrage ergab 4 Treffer
eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?
16.10.2012, 16:20 Uhr | eBay

eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?

Negativbewertung „Versandwucher! Auf Rückfragen unverschämte Massenmails und miese Telefonate. 6-“ unzulässig!
15.07.2010, 10:16 Uhr | eBay

Negativbewertung „Versandwucher! Auf Rückfragen unverschämte Massenmails und miese Telefonate. 6-“ unzulässig!

In einem Verfahren, dass beim Amtsgericht Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 4 C 514/09 (04) geführt wurde hatte der Kläger die ihm vom Beklagten erteilte Negativbewertung mit dem Inhalt: „Versandwucher! Auf Rückfragen unverschämte Massenmails und miese Telefonate 6-“, nachdem der Beklagte außergerichtlich kein Einsehen hatte, gerichtlich angreifen müssen, um eine Löschung auf der Onlineauktionsplattform eBay (Bewertungsforum) zu erreichen. Die Klage hatte Erfolg.

Problemkreis der negativen Bewertungen - eine FAQ
10.03.2007 | eBay

Problemkreis der negativen Bewertungen - eine FAQ

Kann eBay einem eBay-Verkäufer die Mitgliedschaft kündigen mit der Begründung, diese habe mittlerweile "zu viele negative Bewertungen" gesammelt? Ein Käufer ist von dem Service des eBay-Verkäufers enttäuscht und gibt daraufhin folgende negative Bewertung ab: "Also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nichts mehr kaufen, sorry!!". Hat der eBay-Verkäufer in diesem Fall einen Anspruch auf Löschung der Bewertung? Ein Käufer erhielt eine als "neu" deklarierte Kamera, die jedoch Gebrauchsspuren aufwies. Daraufhin gab er folgende negative Bewertung ab: "Nie wieder! So etwas habe ich bei über 500 Punkten nicht erwartet! Rate ab!!" Hat der eBay-Verkäufer in diesem Fall einen Anspruch auf Löschung der Bewertung? Ein eBay-Verkäufer gebraucht im Rahmen seiner AGB folgende Klausel: "Ein Verstoß gegen meine Geschäftsbedingungen liegt dann vor, wenn der Käufer seine Bewertung unbegründet negativ einstuft,...". Ist diese Klausel wirksam?

OLG Oldenburg verurteilt Firma zur Rücknahme einer negativen Bewertung
11.05.2006 | News

OLG Oldenburg verurteilt Firma zur Rücknahme einer negativen Bewertung

<table align="right"><tr><td></td></tr></table>Geklagt hatte eine Frau aus dem Rhein-Main-Gebiet, die sich durch die vom Vertragspartner ins Netz gestellte Äußerung &bdquo;Bietet, nimmt nicht ab, schade, obwohl selber großer Verkäufer&rdquo; in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah.

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