eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?
eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?