Neues Muster: Einforderung von Nachversands- und Lagerkosten bei Unzustellbarkeit der Sendung im ersten Zustellversuch
Kann infolge eines Tippfehlers oder einer sonstigen Unachtsamkeit des Verbrauchers bei der Eingabe der Lieferadresse nicht zugestellt werden und geht das Paket daraufhin an den Händler zurück, muss der Verbraucher grundsätzlich einen neuen Zustellungsversuch akzeptieren. Der Händler kann die erneute Aufgabe der Sendung beim Versanddienstleister aber von der vorherigen Erstattung angefallener Lagerkosten einerseits und der abermals anfallenden Versandkosten andererseits abhängig machen. Für die Geltendmachung dieser Positionen stellt die IT-Recht Kanzlei Ihren Mandanten exklusiv und ab sofort ein Musterschreiben bereit.
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