Impressum
Impressum in privaten Facebook-Accounts: Rechtspflichten und Anleitung
Die Pflicht, nach §5 Abs. 1 TMG bei der geschäftsmäßigen Nutzung von Telemedien ein Impressum vorzuhalten, hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren kontinuierlich auf gewerbliche Social-Media-Profile ausgedehnt. Wann hiervon auch private Facebook-Profile betroffen sein können und wie die Impressumspflicht dann umzusetzen ist, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Die Pflicht, nach §5 Abs. 1 TMG bei der geschäftsmäßigen Nutzung von Telemedien ein Impressum vorzuhalten, hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren kontinuierlich auf gewerbliche Social-Media-Profile ausgedehnt. Wann hiervon auch private Facebook-Profile betroffen sein können und wie die Impressumspflicht dann umzusetzen ist, lesen Sie im folgenden Beitrag.
EuGH: Keine generelle Pflicht zur Vorhaltung einer Telefonnummer im Online-Handel
Der EuGH hat mit Urteil vom 10.07.2019 - C-649/17 – entschieden, dass ein Unternehmer weder verpflichtet ist, vor Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen stets seine Telefonnummer anzugeben, noch eine Verpflichtung besteht, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E‑Mail-Konto neu einzurichten, damit die Verbraucher mit ihm in Kontakt treten können. Welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Praxis des Online-Handels, insbesondere auf die Informationspflichten hinsichtlich Impressum und Widerrufsbelehrung hat, beleuchten wir in diesem Beitrag.
Der EuGH hat mit Urteil vom 10.07.2019 - C-649/17 – entschieden, dass ein Unternehmer weder verpflichtet ist, vor Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen stets seine Telefonnummer anzugeben, noch eine Verpflichtung besteht, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E‑Mail-Konto neu einzurichten, damit die Verbraucher mit ihm in Kontakt treten können. Welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Praxis des Online-Handels, insbesondere auf die Informationspflichten hinsichtlich Impressum und Widerrufsbelehrung hat, beleuchten wir in diesem Beitrag.
EUGH: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer
Der EuGH entschied kürzlich, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Sie muss dem Verbraucher jedoch ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das er mit ihr schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann.
Der EuGH entschied kürzlich, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Sie muss dem Verbraucher jedoch ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das er mit ihr schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann.
Impressumspflicht für Facebook-Gruppen?
Das soziale Netzwerk Facebook bietet Nutzern die Möglichkeit, sich in individualisierbaren Gruppen zu bündeln, auszutauschen und sich im Hinblick auf gemeinsame Interessen abzustimmen. Ausgehend von diversen bestätigenden Gerichtsurteilen zur Impressumspflicht in sozialen Medien stehen Inhaber von Facebook-Gruppen häufig vor der Frage, ob sie innerhalb der Gruppe zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet sind. Der nachfolgende Beitrag erörtert, ob und unter welchen Umständen Facebook-Gruppen ein Impressum ausweisen müssen.
Das soziale Netzwerk Facebook bietet Nutzern die Möglichkeit, sich in individualisierbaren Gruppen zu bündeln, auszutauschen und sich im Hinblick auf gemeinsame Interessen abzustimmen. Ausgehend von diversen bestätigenden Gerichtsurteilen zur Impressumspflicht in sozialen Medien stehen Inhaber von Facebook-Gruppen häufig vor der Frage, ob sie innerhalb der Gruppe zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet sind. Der nachfolgende Beitrag erörtert, ob und unter welchen Umständen Facebook-Gruppen ein Impressum ausweisen müssen.
Linke schlägt vor: Keine Privatadressen im Impressum
Die Fraktion Die Linke macht sich dafür stark, dass private Wohnadressen nicht mehr im Impressum einer eigenen Website oder eines Blogs angegeben werden müssen. Aus anonymen Bedrohungen und Beschimpfungen im Netz könnten "schnell reale Bedrohungen werden", insbesondere für Menschen, die sich im Internet öffentlich zu politischen Themen äußern.
Die Fraktion Die Linke macht sich dafür stark, dass private Wohnadressen nicht mehr im Impressum einer eigenen Website oder eines Blogs angegeben werden müssen. Aus anonymen Bedrohungen und Beschimpfungen im Netz könnten "schnell reale Bedrohungen werden", insbesondere für Menschen, die sich im Internet öffentlich zu politischen Themen äußern.
Musterimpressum für Heilpraktiker
Wir werden immer wieder von Heilpraktikern kontaktiert und nach einem wirksamen Impressum gefragt. Diese Berufsgruppe hat natürlich, ähnlich etwa wie Ärzte, andere Anforderungen an ein rechtssicheres Impressum als ein Onlinehändler. Daher haben wir unser Portfolio diesbzgl. erweitert und bieten nun ein Muster für ein Impressum eines Heilpraktikers an.
Wir werden immer wieder von Heilpraktikern kontaktiert und nach einem wirksamen Impressum gefragt. Diese Berufsgruppe hat natürlich, ähnlich etwa wie Ärzte, andere Anforderungen an ein rechtssicheres Impressum als ein Onlinehändler. Daher haben wir unser Portfolio diesbzgl. erweitert und bieten nun ein Muster für ein Impressum eines Heilpraktikers an.
KG Berlin: E-Mail-Adresse mit Autoreply-Funktion im Impressum nur eingeschränkt zulässig
Webseiten-Betreiber müssen im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben. Es darf jedoch kein toter Briefkasten hinter der E-Mail-Adresse stecken. Dies hat das KG Berlin nun in einem aktuellen Urteil entschieden. Im Folgenden erfahren Sie, um was es konkret im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Online-Riesen Google ging.
Webseiten-Betreiber müssen im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben. Es darf jedoch kein toter Briefkasten hinter der E-Mail-Adresse stecken. Dies hat das KG Berlin nun in einem aktuellen Urteil entschieden. Im Folgenden erfahren Sie, um was es konkret im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Online-Riesen Google ging.
BGH: Pflicht zur Angabe eines Impressums auch bei Printanzeige, wenn Produkte lediglich online bestellbar
Mit Urteil vom 14.09.2017 (Az.: I ZR 231/14) hat der BGH entschieden, dass die Angabe eines Impressums auch dann zu erfolgen habe, wenn für die Ware mittels Printanzeige geworben wird. Hierbei sei es unbeachtlich, dass die Waren nur online bestellbar sind und der am Erwerb der Produkte interessierte Verbraucher die Möglichkeit habe dort die Informationen des Anbieters einzusehen.
Mit Urteil vom 14.09.2017 (Az.: I ZR 231/14) hat der BGH entschieden, dass die Angabe eines Impressums auch dann zu erfolgen habe, wenn für die Ware mittels Printanzeige geworben wird. Hierbei sei es unbeachtlich, dass die Waren nur online bestellbar sind und der am Erwerb der Produkte interessierte Verbraucher die Möglichkeit habe dort die Informationen des Anbieters einzusehen.
Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel? – BGH ruft EuGH an
Wie wir bereits berichtet haben, hat das OLG Köln mit Urteil vom 08.07.2016, 6 U 180/15, entschieden, dass Online-Händler in Deutschland nicht verpflichtet sind, eine Telefonnummer im Online-Shop anzugeben. Gegen diese Entscheidung hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat das Verfahren nun mit Beschluss vom 05.10.2017, I ZR 163/16, ausgesetzt und will wesentliche Fragen vom EuGH geklärt wissen.
Wie wir bereits berichtet haben, hat das OLG Köln mit Urteil vom 08.07.2016, 6 U 180/15, entschieden, dass Online-Händler in Deutschland nicht verpflichtet sind, eine Telefonnummer im Online-Shop anzugeben. Gegen diese Entscheidung hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat das Verfahren nun mit Beschluss vom 05.10.2017, I ZR 163/16, ausgesetzt und will wesentliche Fragen vom EuGH geklärt wissen.
Google+: Anleitung zur Einbindung eines rechtssicheren Impressums auf privaten Google+-Accounts
Auch wenn das Netzwerk „Facebook“ weltweit den ersten Rang in der sozialmedialen Kommunikation belegt, erhält sich die Plattform „Google+“ seit langem einen eigenständigen Geltungsbereich. Zwar ist hinreichend bekannt, dass die deutsche Rechtsprechung auf geschäftsmäßig genutzten Google+-Profilen die vollständige Umsetzung der Impressumspflicht nach §5 TMG verlangt. Nahezu beiläufig hat das Netzwerk jüngst allerdings grundlegende Designänderungen vollzogen, welche die Rechtssicherheit bereits eingebundener Anbieterinformationen aufheben und umgehende Anpassungen erforderlich machen. Im Folgenden lesen Sie, mit welchen Schritten Sie nun für ein ordnungsgemäßes Google+-Impressum sorgen können.
Auch wenn das Netzwerk „Facebook“ weltweit den ersten Rang in der sozialmedialen Kommunikation belegt, erhält sich die Plattform „Google+“ seit langem einen eigenständigen Geltungsbereich. Zwar ist hinreichend bekannt, dass die deutsche Rechtsprechung auf geschäftsmäßig genutzten Google+-Profilen die vollständige Umsetzung der Impressumspflicht nach §5 TMG verlangt. Nahezu beiläufig hat das Netzwerk jüngst allerdings grundlegende Designänderungen vollzogen, welche die Rechtssicherheit bereits eingebundener Anbieterinformationen aufheben und umgehende Anpassungen erforderlich machen. Im Folgenden lesen Sie, mit welchen Schritten Sie nun für ein ordnungsgemäßes Google+-Impressum sorgen können.
Anleitung: Impressum auf Google+-Firmenseiten richtig einbinden
Nicht nur das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook bietet seinen gewerblichen Nutzern die Möglichkeit, durch die Einrichtung professioneller Unternehmensseiten die Reichweite eigener Angebote zu erhöhen. Auch der bedeutendste Konkurrent Google+ stellt die Option von Firmenseiten bereit, welche das eigene Gewerbe medial anreichern können. Allerdings sind derartige Unternehmensprofile als geschäftsmäßig betriebene, eigenständige Telemedien gemäß §5 TMG stets impressumspflichtig. Lesen Sie im folgenden Beitrag, ob und inwiefern die erforderlichen Anbieterinformation auf Google+-Firmenseiten rechtskonform eingebunden werden können.
Nicht nur das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook bietet seinen gewerblichen Nutzern die Möglichkeit, durch die Einrichtung professioneller Unternehmensseiten die Reichweite eigener Angebote zu erhöhen. Auch der bedeutendste Konkurrent Google+ stellt die Option von Firmenseiten bereit, welche das eigene Gewerbe medial anreichern können. Allerdings sind derartige Unternehmensprofile als geschäftsmäßig betriebene, eigenständige Telemedien gemäß §5 TMG stets impressumspflichtig. Lesen Sie im folgenden Beitrag, ob und inwiefern die erforderlichen Anbieterinformation auf Google+-Firmenseiten rechtskonform eingebunden werden können.
Anleitung zur Erstellung eines Youtube-Impressums
Fehlende oder unzureichende Angaben über anbieterspezifische Kontaktinformationen sind ein beliebtes Abmahnziel, weil die sie voraussetzende Impressumspflicht im digitalen Bereich weite Ausmaße annimmt. Neben geschäftsmäßigen Internetseiten und gewerblichen Präsenzen auf Verkaufsplattformen setzen nach der Rechtsprechung auch Auftritte in Social Media immer dann ein Impressum voraus, wenn die Profile nicht nur rein privaten Zwecken dienen. Gerade dort stellt sich die rechtskonforme Einbindung der Informationen aber häufig als Problem dar. In dieser Anleitung zeigt die IT-Recht Kanzlei, wie Sie ein rechtssicheres Youtube-Impressum erstellen können.
Fehlende oder unzureichende Angaben über anbieterspezifische Kontaktinformationen sind ein beliebtes Abmahnziel, weil die sie voraussetzende Impressumspflicht im digitalen Bereich weite Ausmaße annimmt. Neben geschäftsmäßigen Internetseiten und gewerblichen Präsenzen auf Verkaufsplattformen setzen nach der Rechtsprechung auch Auftritte in Social Media immer dann ein Impressum voraus, wenn die Profile nicht nur rein privaten Zwecken dienen. Gerade dort stellt sich die rechtskonforme Einbindung der Informationen aber häufig als Problem dar. In dieser Anleitung zeigt die IT-Recht Kanzlei, wie Sie ein rechtssicheres Youtube-Impressum erstellen können.
Tumblr: Anleitung zur Einrichtung eines Impressums
Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken für eigene Inhalte nutzt, muss nach §5 Abs. 1 TMG zwingend ein Impressum vorhalten. Mittlerweile ist gerichtlich vielfach bestätigt worden, dass dieser Pflicht auch gewerblich betriebene Social-Media-Profile unterfallen. Gerade hier kann sich die Einbindung eines rechtssicheren Impressums aber als schwierig erweisen. Im folgenden Beitrag soll daher dargestellt werden, wie die Anbieterkennzeichnung in Accounts des Blogging-Dienstes Tumblr eingerichtet werden kann.
Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken für eigene Inhalte nutzt, muss nach §5 Abs. 1 TMG zwingend ein Impressum vorhalten. Mittlerweile ist gerichtlich vielfach bestätigt worden, dass dieser Pflicht auch gewerblich betriebene Social-Media-Profile unterfallen. Gerade hier kann sich die Einbindung eines rechtssicheren Impressums aber als schwierig erweisen. Im folgenden Beitrag soll daher dargestellt werden, wie die Anbieterkennzeichnung in Accounts des Blogging-Dienstes Tumblr eingerichtet werden kann.
OLG Frankfurt a.M.: Wettbewerbswidrigkeit falscher und unvollständiger Impressumsangaben auf Internetseiten
Das OLG Frankfurt a.M. hat sich mit Urteil vom 14.03.2017 (Az.: 6 U 44/16) zur Wettbewerbswidrigkeit von Impressumsangaben auf Homepages geäußert. Fehlende Angaben sind nach Ansicht des OLG ebenso unlauter wie falsche Angaben.
Das OLG Frankfurt a.M. hat sich mit Urteil vom 14.03.2017 (Az.: 6 U 44/16) zur Wettbewerbswidrigkeit von Impressumsangaben auf Homepages geäußert. Fehlende Angaben sind nach Ansicht des OLG ebenso unlauter wie falsche Angaben.
Angabe der Postfachnummer im Impressum reicht nicht
Das Telemediengesetz (TMG) statuiert in § 5 besondere Anforderungen an das Impressum von Homepages. Wird ein Internetauftritt geschäftsmäßig betrieben, sind spezielle identitätsbezogene Ausweispflichten zu wahren. Das LG Traunstein (LG Traunstein, Urt. v. 21.01.2016 – Az.: 1 HK O 168/16) hat in seinem Urteil die Anforderungen an das Impressum erneut klargestellt. Nach Ansicht der Richter reiche die Angabe des Postfaches im Impressum der Webseite nicht aus. Vielmehr müsse eine ladungsfähige Adresse angeben werden.
Das Telemediengesetz (TMG) statuiert in § 5 besondere Anforderungen an das Impressum von Homepages. Wird ein Internetauftritt geschäftsmäßig betrieben, sind spezielle identitätsbezogene Ausweispflichten zu wahren. Das LG Traunstein (LG Traunstein, Urt. v. 21.01.2016 – Az.: 1 HK O 168/16) hat in seinem Urteil die Anforderungen an das Impressum erneut klargestellt. Nach Ansicht der Richter reiche die Angabe des Postfaches im Impressum der Webseite nicht aus. Vielmehr müsse eine ladungsfähige Adresse angeben werden.
OLG Köln: Telefonnummer als Pflichtangabe im Impressum?
Die Richter am Kölner Oberlandesgericht (OLG) haben entschieden: Das Impressum eines Online-Shops erfordert nicht zwingend die Angabe einer Telefonnummer. Im Einzelfall kann auch ein Rückruf-System à la Marketplace-Riese Amazon den fernabsatzrechtlichen Informationspflichten genügen. Was bedeutet das für Online-Händler?
Die Richter am Kölner Oberlandesgericht (OLG) haben entschieden: Das Impressum eines Online-Shops erfordert nicht zwingend die Angabe einer Telefonnummer. Im Einzelfall kann auch ein Rückruf-System à la Marketplace-Riese Amazon den fernabsatzrechtlichen Informationspflichten genügen. Was bedeutet das für Online-Händler?
Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 2: Impressum
Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder nur unvollständige Impressen enthielten. Dabei ist es keine Kunst, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und korrekt auf der Shop-Seite zu implementieren. Im zweiten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei erläutern wir, auf was künftige Shop-Betreiber bei der Gestaltung eines rechtssicheren Impressums achten müssen.
Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder nur unvollständige Impressen enthielten. Dabei ist es keine Kunst, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und korrekt auf der Shop-Seite zu implementieren. Im zweiten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei erläutern wir, auf was künftige Shop-Betreiber bei der Gestaltung eines rechtssicheren Impressums achten müssen.
BGH - I just called to say: Mehrwertdienste-Rufnummer im Online-Impressum ist unzulässig und wettbewerbswidrig
Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht (BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az.: I ZR 238/14). Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem heutigen Beitrag.
Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht (BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az.: I ZR 238/14). Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem heutigen Beitrag.
Website-Impressum für in das Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer in Österreich
Im österreichischen Recht gibt es mehrere Gesetze, die Inhalte der Impressumspflicht für Websites regeln. Für Online-Händler, die als Einzelunternehmer agieren, gilt dabei, dass unterschieden werden muss zwischen in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmen und nicht eingetragenen Gewerbetreibenden. Für die erstgenannten gilt zunächst das Unternehmensgesetzbuch (UGB), auf welches die Gewerbeordnung in § 63 Abs.3 auch ausdrücklich verweist. Daneben müssen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAAG) für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, das Mediengesetz (MedienG) hinsichtlich des Website-Inhaltes und das E-Commerce-Gesetz (ECG) für kommerzielle Websites beachtet werden.
Im österreichischen Recht gibt es mehrere Gesetze, die Inhalte der Impressumspflicht für Websites regeln. Für Online-Händler, die als Einzelunternehmer agieren, gilt dabei, dass unterschieden werden muss zwischen in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmen und nicht eingetragenen Gewerbetreibenden. Für die erstgenannten gilt zunächst das Unternehmensgesetzbuch (UGB), auf welches die Gewerbeordnung in § 63 Abs.3 auch ausdrücklich verweist. Daneben müssen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAAG) für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, das Mediengesetz (MedienG) hinsichtlich des Website-Inhaltes und das E-Commerce-Gesetz (ECG) für kommerzielle Websites beachtet werden.
Ganz schön schräg? LG Dortmund zur Unzulässigkeit eines vertikalen Impressums
Dass Unternehmer im Geschäftsverkehr mit Kunden ein Impressum ausweisen und darin Pflichtangaben u.a. zur Unternehmensidentität enthalten sein müssen, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Dass allerdings trotz Beachtung der inhaltlichen Anforderungen gestalterische Experimente riskant sein können, bekam kürzlich ein Hörakustik-Unternehmen zu spüren. Es hatte das Impressum in einem Prospekt schräg abgedruckt und wurde prompt abgemahnt. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, wie das LG Dortmund mit Urteil vom 16.3.2016 (Az. 10 O 81/15) den Rechtsstreit entschied.
Dass Unternehmer im Geschäftsverkehr mit Kunden ein Impressum ausweisen und darin Pflichtangaben u.a. zur Unternehmensidentität enthalten sein müssen, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Dass allerdings trotz Beachtung der inhaltlichen Anforderungen gestalterische Experimente riskant sein können, bekam kürzlich ein Hörakustik-Unternehmen zu spüren. Es hatte das Impressum in einem Prospekt schräg abgedruckt und wurde prompt abgemahnt. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, wie das LG Dortmund mit Urteil vom 16.3.2016 (Az. 10 O 81/15) den Rechtsstreit entschied.
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