E-Commerce USA: Online-Händler sollte Zustimmung des US-Kunden zum elektronischen Vertragsabschluss einholen
Wie nach deutschem Recht auch, bedarf nach US-Recht ein einfacher Kaufvertrag (Vertrieb von Waren) nicht einer schriftlichen Form. Der US-Kunde kann aber bei Online-Vertrieb gegenüber dem Online-Händler auf den Abschluss eines Kaufvertrages in Papierform bestehen. Allerdings bleibt nach US-Recht die Wirksamkeit eines Online-Vertrages von der fehlenden Zustimmung des Kunden zum elektronischen Vertragsabschluss unberührt. Eine Klausel in den AGB des Online-Händlers, dass der US-Kunde dem elektronischen Abschluss eines Kaufvertrages zustimmt, ist gleichwohl empfehlenswert.