In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt entschieden, dass dem Volkswagenkonzern gegenüber der Vergabestelle für deutsche Domains Denic ein Anspruch auf Zuteilung der zweistelligen Domain "vw.de" zusteht (Urteil vom 29.04.2008 - 11 U 32/04). Eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ließen die Richter nicht zu.
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