Kanzleimitteilungen

ShopVote-Plugin für Shopware: Einfaches Sammeln und Anzeigen von Kundenbewertungen

ShopWare-Händler können mit diesem ShopVote-Plugin einfach, automatisiert und rechtssicher Kundenbewertungen sammeln und diese anschließend in ihrem Shopware-Shop mit Bewertungsnote und den Bewertungsternen anzeigen lassen. Selbstverständlich ist dies für Mandanten der IT-Recht Kanzlei mit keinerlei Kosten verbunden.

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Plattform gebraucht.de: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch professionelle AGB für gebraucht.de an. Bei gebraucht.de handelt es sich um eine Online-Handelsplattform, über die Unternehmer gebrauchte und handgefertigte Waren an andere Nutzer der Plattform verkaufen können.

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Neuer Kooperationspartner: LAPIXA hilft beim Aufspüren von Bildrechtsverletzungen

Die IT-Recht Kanzlei freut sich die LAPIXA GmbH als neuen Kooperationspartner vorstellen zu dürfen. LAPIXA ist eine voll-automatisierte online Bildersuche für Unternehmen mit eigenen (Produkt-)Bildern, Medienhäuser, Bild-Agenturen und professionelle Fotografen. Mittels einer innovativen Suchtechnologie lassen sich selbst stark bearbeitete Bilder mühelos im Netz auffinden, egal ob Onlineshops oder Plattformpräsenzen betroffen sind. Die Kunden erhalten Zugriff zu einer intuitiven Benutzeroberfläche, die es ermöglicht den ganzen Prozess im Auge zu behalten.

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Neuer Kooperationspartner: IT-Recht Kanzlei gewinnt Idealo als Kooperationspartner

Die IT-Recht Kanzlei freut sich in der idealo Internet GmbH einen weiteren gewichtigen Kooperationspartner gewonnen zu haben. Über idealo muss man eigentlich nicht viel sagen: Auf idealo vergleichen monatlich rund 15 Mio. Menschen über 330 Millionen Angebote von mehr als 50.000 Händlern. Durch Testberichte und Nutzermeinungen können sich die Nutzer umfangreich informieren und ihre Kaufentscheidung durch qualifizierte Beratung festigen.

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Massive Beschwerden über den Onlineshop www.beelara.de wegen angeblich betrügerischem Verhalten – Distanzierung und Warnung der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei erreichen seit einigen Tagen etliche Beschwerden von verärgerten und verunsicherten Kunden, die Waren im Onlineshop unter www.beelara.de bestellt haben und wohl bereits seit längerer Zeit trotz geleisteter Zahlung noch keine Ware erhalten haben.

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Tipp Wechselbonus: Doppelt profitieren statt doppelt zahlen

Online-Händlern, die mit ihrem AGB-Service bei einem Drittanbieter unter Vertrag sind, bieten wir ja bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit zum AGB-Service der IT-Recht Kanzlei ohne Mehrkosten zu wechseln. Neu im Leistungsumfang für Wechsler ist nun die sofortige komplett kostenfreie Nutzung des Kundenbewertungssystems ShopVote, inklusive aller Premium-Funktionen.

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AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei für die Gambio Cloud

Gambio ist eine all-in-one E-Commerce-Lösung, die einen Online-Shop auch in der Cloud nutzbar macht. Für Onlinehändler von Vorteil ist dabei, dass die AGB-Schnittstelle 3.0 der IT-Recht Kanzlei sowohl das klassische Shopsystem Gambio als auch die Gambio Cloud unterstützt.

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Dirk Stuwe von ShopVote im Interview: „Kostenlos. Unabhängig. Zuverlässig.“

ShopVote ist seit über 10 Jahren ein Bewertungsportal, dem Verbraucher und Unternehmen als Experten für Online-Bewertungen vertrauen. Als einer der wenigen Google Shopping™ Partner für Verkäuferbewertungen in Deutschland kann das Bewertungsportal Händlern dabei helfen, die eigene Onlinepräsenz zu stärken. Wie das geht und was ShopVote zu bieten hat haben wir Herrn Stuwe von ShopVote gefragt.

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Erfolgsgeschichte: Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei weiter auf Kurs

Nicht ganz 1 Jahr ist die Initiative "Fairness im Handel" der IT-Recht Kanzlei nun alt und erfreut sich immer mehr Zuspruch. Zur Erinnerung: Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Mehrere tausend Internetpräsenzen haben sich in den letzten Monaten dieser Initiative angeschlossen – ein wirklich großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler. Erfreulich aber auch, dass unsere Supporter aus dem e-commerce Umfeld zu diesem Wachstum so effektiv beigetragen haben.

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Hood-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Das Schnittstellen-Service Paket „Hood AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei bietet Onlinehändlern gleich doppelten Nutzen: Zum einen können die Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte der Aufwand für den Händler komplett. Und zum anderen profitiert der Händler von einem flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das ab nur 5,90 EUR netto/Monat.

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Gambio-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Mit dem AGB-Service Paket „Gambio AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei profitieren Online-Händler gleich doppelt: Zum einen können die abmahnsicheren Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) über eine Schnittstelle in den Gambio-Shop eingebunden und genutzt werden. Dadurch entfällt bei einer Aktualisierung der Texte jeglicher Aufwand für den Händler. Und zum anderen profitiert der Händler von einem hoch flexiblen Vertragsmodell, denn er kann bei Bedarf bereits nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das für nur 9,90 EUR netto/Monat.

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IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für shöpping.at an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch Standard-AGB für shöpping.at an. Bei shöpping.at handelt es sich um eine österreichische Online-Handelsplattform, über die Unternehmer Waren an andere Nutzer der Plattform verkaufen können.

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Afterbuy-AGB mit AGB-Schnittstelle und monatlich kündbar

Das AGB-Service Paket „Afterbuy AGB mit AGB-Schnittstelle“ der IT-Recht Kanzlei verdient aus mindestens 2 Gründen das Prädikat besonders empfehlenswert: Zum einen können die AGB über eine Schnittstelle genutzt werden, wodurch bei Aktualisierung der Texte jeder Aufwand für den Händler entfällt. Und zum anderen bestehen keine langen Mindestvertragslaufzeiten – der Händler kann schon nach 1 Monat den Vertrag wieder kündigen. Und das für nur 9,90 EUR netto/Monat.

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IT-Recht Kanzlei erweitert AGB für eBay und eigene Online-Shops und stellt neue Kombi-Widerrufsbelehrung zur Verfügung

Die IT-Recht Kanzlei hat ihre AGB für eBay und eigene Online-Shops überarbeitet und jeweils den Anwendungsbereich der AGB erweitert. So können die AGB der IT-Recht Kanzlei nunmehr u. a. auch für den Fall eingesetzt werden, dass neben physischen Waren auch Lizenzschlüssel (Lizenzkeys) über eBay bzw. über einen eigenen Online-Shop vertrieben werden. Zudem bietet die IT-Recht Kanzlei nunmehr auch eine kombinierte Widerrufsbelehrung für den Fall an, dass sowohl physische Waren als auch digitale Inhalte online vertrieben werden.

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Keep it simple – unsere Rechtstexte in Sachen Streitbeilegungsverfahren

Gut Ding will Weile haben: Die IT-Recht Kanzlei hat nun nach intensiver Vorbereitung einen Weg gefunden, ihren Mandanten eine unkomplizierte Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen. Der Anspruch ist, die neue Rechtslage allen Mandanten einfach verständlich zu machen, es übersichtlich zu halten und auf gar keinen Fall weiter zu verkomplizieren. Sprich: Mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei kann es auch nach dem 01.02.2017 einfach und munter weitergehen - und das EU-weit.

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Sicherheit + Automatisierung: Die IT-Recht Kanzlei kooperiert mit Billbee

Billbee bietet eine umfangreiche, aber einfach zu bedienende Warenwirtschaft, Auftragsabwicklung, und Automatisierungslösung für Verkäufer, die Produkte über einen oder mehrere (Online)-Kanäle verkaufen. Dabei können alle relevanten Prozesse im Handelsumfeld, angefangen bei der Kundenkommunikation bis hin zum Versand und After-Sales, durch Billbee bzw. direkt angebundene und integrierte Partner abgebildet werden.

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Keine bessere Werbung: Das kostenfreie Kundenbewertungsangebot für Mandanten der IT-Recht Kanzlei

Es gibt unzählig viele Online-Shops – und es gibt sicherlich zahlreiche gute Online-Shops. Welcher Shop aber gut ist, ist für den Kunden oft schwer einzuschätzen. Und hier kommt die Kundenbewertung ins Spiel: Mit dem Instrument der Kundenbewertung ist es möglich, die Qualität und die Zuverlässigkeit eines Online-Shops transparent zu machen und nach außen zu tragen. In Zeiten, in denen der Erfolg nicht allein über den Preis erzielt werden kann, gibt es für einen Online-Shop keine bessere Werbung als gute Kundenbewertungen. Der IT-Recht Kanzlei ist es gelungen, ihren Mandanten in Zusammenarbeit mit ihrem engen Kooperationspartner "SHOPVOTE“ einen wichtigen wie besonderen und dazu kostenfreien Service anzubieten: Ein Kundenbewertungssystem der Extraklasse - selbstverständlich inklusive der so wichtigen Google-Anbindung!

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Gemeinsam stark: Erfolgreicher Start der Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei

Erst im August diesen Jahres hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative "Fairness im Handel" vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Nun haben sich bereits viele tausende Internetpräsenzen dieser Initiative angeschlossen – das ist ein großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler.

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"Hood.de wird weiter wachsen und sich als feste Shoppinggröße im europäischen Raum etablieren."

Ryan Hood, Gründer und CEO von Hood.de, im Interview mit der IT-Recht Kanzlei.

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Immer mehr Marken: Die Blacklist der abgemahnten Marken

Seit Jahren füttern wir unsere Blacklist mit den am häufigsten abgemahnten Markenzeichen. Nochmal zur Erinnerung: Jeder der eine Marke anmeldet, hat das natürliche Interesse, dass Dritte den Schutz der Marke akzeptieren und die Marke weder identisch noch ähnlich unberechtigt nutzen. Zudem achten die meisten Markeninhaber darauf, dass die eigene Marke weder identisch noch ähnlich von Dritten ebenfalls beim Markenamt eingetragen wird. Und wird gegen dies verstoßen, dann kommt es zu Markenverletzungen, die abgemahnt werden - teilweise zurecht und teilweise zu Unrecht. Die IT-Recht Kanzlei hat in einer Blacklist alle in der Vergangenheit abgemahnten Begriffe aufgenommen, um eine Übersicht der „No-Go-Marken“ aufzuzeigen.

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