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Massive Beschwerden über den Onlineshop www.beelara.de wegen angeblich betrügerischem Verhalten – Distanzierung und Warnung der IT-Recht Kanzlei

26.07.2017, 19:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Massive Beschwerden über den Onlineshop www.beelara.de wegen angeblich betrügerischem Verhalten – Distanzierung und Warnung der IT-Recht Kanzlei

UPDATE 27.07.2017: Die Beschwerde der IT-Recht Kanzlei beim Hoster war anscheinend erfolgreich - inzwischen erscheint eine Wartungsseite und es sind keine Bestellungen mehr möglich.
UPDATE 2 27.07.2017: Die Seite ist nun wieder live.
UPDATE 3 27.07.2017: Es erscheint ab sofort wieder die Wartungsseite.

Die IT-Recht Kanzlei erreichen seit einigen Tagen etliche Beschwerden von verärgerten und verunsicherten Kunden, die Waren im Onlineshop unter www.beelara.de bestellt haben und wohl bereits seit längerer Zeit trotz geleisteter Zahlung noch keine Ware erhalten haben.

Die IT-Recht Kanzlei kann leider nicht beurteilen, ob es sich bei diesem Onlineshop tatsächlich um einen „Fakeshop“ handelt und ob tatsächlich bei den bisher nicht erfüllten Bestellungen jeweils ein Betrug(sversuch) vorliegt oder es einen sachlichen Grund für die Nichtlieferung gibt.

Die Massivität und Anzahl der Beschwerden lässt hier jedoch das Schlimmste befürchten und sollte jedenfalls Anlass dazu geben, von der Vornahme von Bestellungen Abstand zu nehmen.

Unberechtigte Verwendung von Prüfzeichen und Logos der IT-Recht Kanzlei

Leider verwendet der Onlineshop unter www.beelara.de derzeit diverse Prüfzeichen und Logos der IT-Recht Kanzlei, ohne hierzu berechtigt zu sein.

Der Betreiber-GmbH des Onlineshops wurde bereits die Nutzung dieser Prüfzeichen und Logos untersagt. Bislang erfolgte jedoch keine Reaktion, so dass nun voraussichtlich gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Bedauerlicherweise ist es bei Online-Betrugsfällen des Öfteren zu beobachten, dass sich die Betreiber durch die unberechtigte Nutzung von anerkannten Logos und Prüfzeichen einen seriösen Anstrich geben wollen.

Ausdrückliche Distanzierung der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei distanziert sich aufgrund der erhobenen vielfältigen Beschwerden ausdrücklich von dem Geschäftsgebaren des Onlineshops unter www.beelara.de.

Weder hat die IT-Recht Kanzlei den Onlineshop unter www.beelara.de wie dort behauptet geprüft noch ist der Anbieter berechtigt, die Prüfzeichen und Logos der IT-Recht Kanzlei zu verwenden.

Keine Hilfestellung für Betroffene möglich

Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass betroffene Besteller Hilfe bei der IT-Recht Kanzlei suchen, so kann die IT-Recht Kanzlei Betroffenen leider keine Hilfestellung bieten.

Da die IT-Recht Kanzlei keine Verbraucher berät, kann leider keine Beratung von Verbrauchern, welche ihre Bestellung nicht erhalten haben, erfolgen, so dass wir Betroffene bitten, sich an eine andere Anwaltskanzlei zu wenden.

Auch liegen derzeit - wie bereits ausgeführt – hier keine weiteren Erkenntnisse über Vorliegen, Umfang und Ausmaß eines möglicherweise betrügerischen Handels vor.

Leider wissen wir derzeit nicht, was hinter den massiven Vorwürfen steckt. Telefonisch konnten wir den Betreiber jedenfalls nicht erreichen.

Fazit

Betroffene sollten sich ggf. an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) wenden, und den Sachverhalt dort zur Kenntnis bringen. Die IT-Recht Kanzlei kann betroffenen Bestellern leider in dieser Sache keine rechtliche Unterstützung bieten, so dass sich Betroffene zur Durchsetzung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche an eine andere Anwaltskanzlei wenden mögen.


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70 Kommentare

o
ohne nintendo 13.06.2019, 11:59 Uhr
betrug
warte schon 2 Jahre lang auf mein nintendo switch und wurde immer noch nicht versandt. Hat jemand jemals eine bestellte Ware von beelara erhalten? Oder dauert nur versandt so lange? Ich habe leider nicht gelesen dass der Versand bei Beelara.de Jahre lang dauert sonst hätte ich da nichts bestellt. Kann mir jemand weiter helfen?
O
Opfer Nummer 4678 19.04.2018, 21:32 Uhr
Der Staatsanwalt hat einem Deal zugestimmt
"Es ist nichts mehr zu holen beim Angeklagten. Er hat alles an die Mittäter weitergegeben", so sein Verteidiger. Statt eines langwierigen Prozesses bis zum September könnte jetzt ein kurzes Verfahren folgen: Sollte C. gestehen, könnte ein Urteil von höchstens vier Jahren und neun Monaten ausgesprochen werden. Nach der Urteilsverkündung könnte C. Haftverschonung gewährt werden. Dann stünden seine Chancen gut, die Haftstrafe im Offenen Vollzug verbüßen zu können. So das Angebot des Gerichts - die Staatsanwaltschaft stimmte dem Deal bereits zu.

Quelle: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2018/04/Geiz-ist-ungeil-Onlineshop-Betrueger-vor-Gericht.html
G
Günter Heinbockel 26.03.2018, 13:18 Uhr
Dr.
Habe heute von der Staatsanwaltschaft Berlin Nachricht bekommen, dass von der Erhebung einer öffentlichen Klage abgesehen wird. Der bisher unbekannte Beschuldigte Enes Abadi konnt als Obeida Chehade in Bad Hersfeld ermittelt werden. Zivilrechtliche Ansprüch werden durch diese Entscheidung nicht berührt, aber ich fürchte, dass das nur Kosten verursacht - wenn man keine Rechtschutzversicherung hat - und nichts bei rauskommt. Oder wie denken andere Geschädigte darüber? Habe selbst ein iPad bestellt, bezahlt und nie bekommen.
B
Burgel 28.02.2018, 21:06 Uhr
Info der Staatsanwalt Berlin
Hallo,
habe heute eine Info von der Staatsanwaltschaft in Berlin erhalten, dass er jetzt angeklagt ist. 
E
Ecki 25.01.2018, 14:33 Uhr
Beelara Betrug
Hallo, gibt es neue Nachrichten im Fall Beelara. Habe bis heute keinerlei
Informationen
erhalten, auch nicht vom LKA Berlin.
Vielen Dank
E
Ecki 12.10.2017, 11:18 Uhr
Beelara Betrug Berlin
Hallo, kann jemand sagen wie weit hier die Ermittlungen des LKA Berlin sind???


Habe
dort schon selbst angefragt, leider keine Antowrt.
DANKE an alle Geschädigten.

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