Arzneimittel / Homöopathika

Infos zu verschreibungspflichtigen Medikamenten: auf Internetseite = Werbung?

Vor dem europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Verfahren (Rs. C-316/09) anhängig, welches sich um die Frage dreht, ob die Veröffentlichung der Gebrauchsinformationen eines verschreibungspflichtigen Medikaments auf der Internetseite des Herstellers verbotene Werbung darstellt.

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Unverbindliche Risikoempfehlung: Werbung für Arzneimittel unter Angabe einer UVP ist wettbewerbswidrig

Wer im Internet Medikamente und andere apothekenpflichtige Waren anbietet und dabei den Endpreis unter Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) bewirbt, setzt sich einem juristischen Risiko aus: Neuerdings wird diese Vorgehensweise als irreführend im Sinne von § 5 UWG angesehen und abgemahnt.

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Wissenschaftlich wirkungslos – Werbung für homöopathische Arzneimittel: Was ist zu beachten?

Homöopathika sind nicht verschreibungspflichtige, größtenteils apothekenpflichtige Arzneimittel, die im Wege eines homöopathischen Zubereitungsverfahrens hergestellt wurden und in aller Regel für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattungsfähig sind. Deshalb handelt es sich um einen typischen over-the-counter-Markt. Dies bedeutet, dass der bei weitem größte Anteil an verkauften homöopathischen Arzneimitteln „über die Ladentheke“ direkt an die Apothekenkundschaft ohne Rezept eines Arztes oder Heilpraktikers verkauft wird. Entsprechend hoch ist der Grad der Selbstmedikation. Diese Umstände prädestinieren den Markt für Produktwerbung. Wie generell bei der Werbung für Arzneimittel gelten auch bei der Werbung für Homöopathika strikte gesetzliche Regularien.

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Fehlen von Pflichtangaben für Arzneimittel bei Bannerwerbung wettbewerbswidrig

Der BGH hat kürzlich entschieden (Urteil vom 29.40.2010, Az. I ZR 202/07), dass das Fehlen von Pflichtangaben nach dem Heilmittelwerbegesetz bei Arzneimittel - Bannerwerbung auf einer Internetseite wettbewerbswidrig ist.

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BGH entscheidet über Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

Der BGH hat in sechs am 15. April 2010 verhandelten Sachen, in denen es jeweils um die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ging, die Entscheidungen verkündet.

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Werbung für Arzneimittel – Teil 4 – Weitere Einschränkungen und Verbote

Der vierte und letzte Beitrag der Mini-Serie zum Arzneimittelwerberecht beschäftigt sich mit weiteren Werbeeinschränkungen und -verboten in diesem Bereich. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass bestimme Werbung nur an Fachkreise gerichtet sein darf. Lesen Sie dazu jetzt mehr im 22. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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Werbung für Arzneimittel – Teil 3 – Irreführung verboten!

Irreführende Werbung ist nicht nur wettbewerbsrechtlich verboten, sondern auch arzneimittelrechtlich. Dies ist keine unnötige Doppelung des Schutzes der Verbraucher vor irreführender Werbung, sondern hat rechtlich unterschiedliche Konsequenzen. Lesen Sie dazu jetzt mehr im 21. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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Werbung für Arzneimittel – Teil 2 – Erinnerungen in der Werbung!

Werbung für Arzneimittel – wie bereits der erste Teil des Beitrags gezeigt hat, ist Arzneimittelwerbung rechtlich nicht unproblematisch. Im heutigen zweiten Teil geht es um gesetzliche Ausnahmen von den Werbebeschränkungen für Arzneimittel. Wann eine Ausnahmen möglich sind und welche Voraussetzungen dazu vorliegen müssen, lesen Sie nun im 20. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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Werbung für Arzneimittel – Teil 1 – Fragen Sie Ihren Arzt oder… Anwalt!

Werbeverbote im sog. „wirklichen Leben“ gelten selbstverständlich auch in der Online-Welt. . Teilweise gibt es im Internet sogar strengere Regeln. Dies gilt insbesondere für die Werbung für Arzneimittel. Für sie darf nicht vollkommen frei und in jeder Form geworben werden. Vor allem das Heilmittelwerbegesetz enthält einige Werbebeschränkungen – auch andere Gesetze müssen beachtet werden. Lesen Sie dazu jetzt mehr im 19. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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BGH-Urteil: Zur Abgrenzung Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel

Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoffwechsel erzielt wird.

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Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung: Gelten auch für grenzüberschreitenden Arzneimittelversand

Das OLG Frankfurt/Main entschied mit Urteil vom 29.11.2007 (Az. 6 U 26/07), dass die Festpreise nach der Arzneimittelfestpreisverordnung auch für den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gelten.

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LG Köln: Keine Gesundheitsreisen aus der Apotheke

Eine aktuelle Entscheidung des Landgericht Köln befasst sich mit Wettbewerbsverstößen bei Apotheken durch Ausweitung ihres Sortiments (LG Köln, Urteil vom 10.04.2008, Az. 31 O 825/07 – nicht rechtskräftig).

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Arzneimittelgesetz: Verstöße haben Folgen!

Sie sind Händler und vertreiben Potenzmittel, Muskelpräparate oder ähnliches? Achten Sie darauf, dass es sich bei Ihrer Ware nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt zu werden bzw. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten.

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Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Medikamente im Internet?

Der Verkauf von Arzneimitteln im Internet ist ein Geschäft, das mit Vorsicht zu genießen ist. So ist die Abgabe von Arzneimitteln ein besonders sensibler Bereich, der in erhöhtem Maße durch Gesetze, Verordnungen und Urteile geregelt ist.

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