Frage des Tages: Muss beim Anbieten von Gürteln der Grundpreis angegeben werden?
Die Frage klingt jetzt erstmal etwas seltsam, hat aber ihre Berechtigung: Denn bei Gürteln, die nach Länge angeboten werden, würde grds. auch die Grundpreispflicht gem. § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV gelten. Und in den Ausnahmetatbeständen zu dieser Verpflichtung sind Gürtel auch nicht aufgeführt. Das würde zunächst alles für die Angabe von Grundpreisen sprechen....