Unverwechselbar: Die Marken "MESSI" und "MASSI" sind nicht verwechslungsfähig
Messi - unverwechselbarer Fußballgott, zumindest für seine Fans. Das gilt in diesem konkreten Fall auch für die Marke MESSI. Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel zurück, die das EUIPO und ein spanisches Unternehmen gegen das Urteil des Gerichts eingelegt haben, mit dem dem Fußballspieler Lionel Messi die Eintragung der Marke „MESSI“ für Sportartikel und Sportbekleidung gestattet wurde.