Abwerben von Mitarbeitern auf Social Media Plattformen - Facebook, XING & Co. Kann wettbewerbswidrig sein
Die IT-Recht Kanzlei hatte sich schon öfter mit dem Thema der Abwerbung von Mitarbeitern durch Wettbewerber beschäftigt und herausgestellt, dass Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten grundsätzlich erlaubt sei, nicht aber zur gezielten Behinderung und Schädigung des bisherigen Arbeitgebers führen dürfe.