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veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Kleber, Kitt und Spachtelmasse: Deutsche Vorschriften zu streng

News vom 01.10.2013, 15:55 Uhr | 1 Kommentar 

Die Europäische Kommission hat Deutschland offiziell aufgefordert, seine Rechtsvorschriften im Chemikalienbereich anzupassen.

Es soll die Regeln für den Verkauf MDI-haltiger Produkte, wie beispielsweise Heißklebstoffe, Kitt und Spachtelmasse ändern. Die europäische Gesetzgebung fordert, dass MDI-haltige Gemische sicher in Verkehr gebracht und an die Öffentlichkeit abgegeben werden dürfen, wenn die Verpackung Schutzhandschuhe enthält und spezifische schriftliche Gesundheitswarnungen für den Verbraucher trägt. Das bestehende deutsche Gesetz untersagt die freie Abgabe MDI-haltiger Produkte an Verbraucher. Einzelhändlern müssen zusätzliche Bedingungen für den Verkauf solcher Produkte einhalten.

Die Kommission ist der Auffassung, dass Deutschland gegen die REACH-Verordnung verstößt, indem es strengere Regeln auferlegt als gemäß EU-Recht erforderlich. Die Aufforderung der Kommission an Deutschland, das betreffende Gesetz anzupassen, ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Mehr Informationen entnehmen Sie der Übersicht zu aktuellen Vertragsverletzungsverfahren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© kreatik - Fotolia.com
Max-Lion Keller Veröffentlicht von:
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

1 Kommentar

Ing. grad.

31.08.2018, 18:30 Uhr

Kommentar von P. Hoebel

Wie kann es sein, dass seit 2018 Spachtelmasse auf Polyester-Basis sowie alle anderen 2K-Polyester Produkte aus dem Versand- Verkauf in Deutschland genommen worden sind ? Zumal es keinen...

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