Mag. iur. Christoph Engel veröffentlicht Beitrag zum Werberecht in der Fachzeitschrift shape UP business
Die Werbung in der Fitnessbranche läuft aus juristischer Sicht oftmals Gefahr, am Gesundheitsbezug zu scheitern: Wann immer mit Wirkversprechen für einen schöneren oder stärkeren Körper, gesundheitliche Vorzüge oder auch gesteigertes Wohlbefinden geworben wird, müssen diese Versprechen einer strengen Überprüfung standhalten. Ein Fachbeitrag von Mag. iur. Christoph Engel beleuchtet diese Probleme ausführlich.
Der Beitrag wurde in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift shape UP business abgedruckt. Diese Zeitschrift richtet sich vornehmlich an Gewerbetreibende in der Fitness-Branche.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
© Bobo - Fotolia.com
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare