![Regierung beharrt auf strengeren Grenzwerten bei Spielzeug](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3353/image.png)
Die Bundesregierung hat die neue EU-Spielzeugrichtlinie mit der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug umgesetzt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11759) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11481) weiter schreibt, wurden damit alle Regelungen übernommen. Allerdings würden bei Blei, Arsen, Quecksilber, Barium, Antimon und bei Nitrosminen die bisherigen national gültigen strengeren Grenzwerte weiterhin gelten. „Diese Vorschriften sind geltendes Recht und von den Herstellern einzuhalten“, schreibt die Bundesregierung zu einem europäischen Klageverfahren wegen der strengeren deutschen Grenzwerte.
Quelle: PM des Deutschen Bundestags
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