Hinweis der Wettbewerbszentrale: Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus
Folgende News hat die Wettbewerbszentrale gestern veröffentlicht: Die Wettbewerbszentrale hat aufgrund von Beschwerden mehrere Online-Händler abgemahnt, die im Internet Bio-Lebensmittel anbieten, ohne selbst den Kontrollen einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterliegen. Eine entsprechende Zertifizierung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Derjenige, der sich den gesetzlichen Vorgaben entzieht, verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Die Mehrzahl der Händler wird sich aufgrund der Beanstandung zertifizieren lassen, die anderen nehmen die Bio-Produkte aus ihrem Sortiment.
Nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (EG-Öko-Verordnung) ist jeder Unternehmer, der Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt, verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen von jeglichen Erzeugnissen seine Tätigkeit den zuständigen Behörden des Mitgliedsstaates, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wird, zu melden sowie sein Unternehmen dem Kontrollsystem zu unterstellen.
Grundsätzlich ist nach der Vorschrift der gesamte Einzelhandel zur Zertifizierung verpflichtet. Deutschland hat jedoch von der in Art. 28 Abs. 2 der EG-Öko-Verordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Ausnahmevorschrift für den Einzelhandel zu schaffen. Diese Ausnahme ist in § 3 Abs. 2 Öko-Landbaugesetz (ÖLG) umgesetzt. Nach der Vorschrift ist der Einzelhandel von der Kontrollpflicht entbunden, wenn die Erzeugnisse direkt an Endverbraucher oder –nutzer verkauft werden. Von der Ausnahme sind Online-Händler jedoch nicht erfasst, da sie die Erzeugnisse gerade nicht direkt an den Endverbraucher abgeben. Es fehlt vielmehr an einer direkten Verkaufshandlung unter Anwesenheit der Endverbraucher, wie sie beispielsweise im Supermarkt gegeben ist. Im Ergebnis muss sich der Online-Händler daher den Kontrollen der Öko-Kontrollstellen unterwerfen.
Auch der Arbeitskreis der Kontrollbehörden, die in den Bundesländern für den Vollzug und die Überwachung der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zuständig sind, setzt in der Praxis eine Kontrollpflicht für den Versandhandel voraus.
Online Händlern, die Bio-Lebensmittel zum Kauf anbieten, ist vor diesem Hintergrund dringend anzuraten, sich an eine Öko-Kontrollstelle zu wenden und sich für den Verkauf von Bioprodukten zertifizieren zu lassen. Unter nachfolgendem Link: www.oekolandbau.de/service/adressen/oeko-kontrollstellen » sind die Adressen der Öko-Kontrollstellen in Deutschland aufgeführt.
Quelle: News der Wettbewerbszentrale vom 27.04.2011
Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach zum Thema berichtet
- Handel mit Bio-Lebensmitteln oder Bio-Futtermittel: Online-Händer sind kontrollpflichtig
- Werbung mit dem Bio-Siegel und Zusätzen wie "Bio" und "Öko": Ökologische Lebensmittel juristisch korrekt vermarkten
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4 Kommentare
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird der Prozess also Wareneingang Lagerung und Versand zertifiziert, damit der Versandhändler darauf achtet, dass die Bioware nicht nehmen den Bioziden lagert usw.
Nun stellt sich bei mir aber die Frage, wer kontrolliert ob die Lagerung und auch der Transport im Stationären Handel richtig läuft. Beim Versandhändler ist der Transport relativ einfach, eine Palette Bioware vom Hersteller oder Großhändler im Transportkarton und alles mit Folie zur Ladungssicherung umwickelt direkt ins Lager usw.
Aber beim Einzelhandel wird in einem Umschlaglager ein LKW geladen, meist keine ganzen Paletten pro Artikel. Also Ware ggf. mit oder ohne Umkarton auf Rollwägen, daneben auf dem anderen Rollwagen im gleichen Zustand die Putzmittel usw.. Dann im Markt wird auch nicht alles gleich in den Laden geräumt sondern auch mal zwischengelagert.
Jetzt stellt sich mir die Frage wer die Kontrolle braucht und ob der Onlinehandel hier nicht extrem benachteiligt wird.
Wenn sichd er online-handel dieser Diktatur unterwirft, na dann Gute Nacht "BIO"