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von RA Jan Lennart Müller

Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert

News vom 20.01.2011, 12:30 Uhr | Keine Kommentare

Das Landgericht München I setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 18.01.2011, Az.: 11 HK O 341/11) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner sieben Wettbewerbsverstöße auf seiner gewerblichen eBay-Präsenz begangen.

Das Landgericht München I untersagte der Antragsgegnerin

  • in der Widerrufsbelehrung nicht über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren sowie darüber, dass zur Fristwahrung der Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt;
  • in der Widerrufsbelehrung nicht über Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, zu informieren;
  • die sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, ohne die Kostentragungspflicht des Verbrauchers gesondert vertraglich zu vereinbaren;
  • im Rahmen von Fernabsatzverträgen nicht rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt;
  • einen Auslandsversand anzubieten, wenn in diesem Zusammenhang die Kosten für den jeweiligen Auslandsversand nicht mitgeteilt werden, oder, falls dies nicht möglich sein sollte, die näheren Einzelheiten angegeben werden, anhand derer der Käufer die Höhe der Versandkosten errechnen kann;
  • nicht darüber zu belehren ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
  • im Rahmen eines konkreten Verkaufsangebots mit einer Garantie zu werben und keinen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers zu geben, sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und ferner der Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers nicht angegeben werden.

 

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Jan Lennart Müller Autor:
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt

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