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LG Passau: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

News vom 03.05.2010, 16:31 Uhr | Keine Kommentare

Das Landgericht Passau setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1 HK O 22/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Passau dem Antragsgegner, geschäftlich handelnd gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Möbel anzubieten und

  • in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben“ , ohne dies vertraglich zu vereinbaren
  • ohne den Verbraucher darüber zu informieren, wie mit den gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Verfügung gestellten technischen  Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden können
  • ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Sollten die Kundinder Kunde einen Mangel feststellen, ist die Firma City – Antik unverzüglich davon zu verständigen, damit berechtigte Ansprüche befriedigt werden können.“/
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort Wien.“
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Mit der Übergabe an ein Transportunternehmen, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges jedenfalls auf die Kundin/den Kunden über.“
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.“
  • in den AGB folgende Klausel zu verwenden: „Abweichende Bedingungen der Kundindes Kunden erkennt die Firma City – Antik nicht an, außer die Firma City-Antik stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu."/
  • in den AGB folgende Klausel zu verwenden: "Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Insbesondere kann eine Vereinbarung über das Abgehen von der Notwendigkeit der Schriftform selbst nur schriftlich getroffen werden."
  • in den AGB Teillieferungen zuzulassen, ohne ein Zumutbarkeitskriterium zu benennen.

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