Das Landgericht Münster setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 023 O 45/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
So untersagte das Landgericht Münster dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay KFZ-Zubehör anzubieten
- ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode.
- ohne den Verbraucher darüber zu informieren, wie mit den gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden können.
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