Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

LG Lüneburg: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert

News vom 02.02.2010, 13:04 Uhr | Keine Kommentare

Das Landgericht Lüneburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 5/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Lüneburg der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernsabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern auf der Handelsplattform eBay WLan-Karten anzubieten und

  • in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt eines schriftlichen Exemplars dieser Belehrung."
  • in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt."
  • in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Rücksendungen, die ohne telefonische Rücksprache unfrei an uns zurückgesandt wurden, können nicht angenommen werden."
  • in den AGB folgende Klausel zu verwenden: "Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für gebrauchte Ware und 24 Monate für Neuware ab Ablieferung der Ware", ohne darauf hinzuweisen, dass die verkürzte Haftung in AGB nicht für Ansprüche aus § 309 Nr. 7a und b BGB für Körper-, Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden nur für den Fall einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er den Inhalt seines Warenkorbs erwerben möchte (Vertragsangebot). Unmittelbar nach Aufgabe seiner Bestellung erhält der Käufer von uns per E-Mail eine Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Die Annahme erfolgt ausdrücklich mündlich oder schriftlich oder konkludent durch Zusendung der Ware."
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Werden unsere unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, werden wir den Käufer unverzüglich informieren."
  • in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Der Käufer hat in diesem Fall jedoch die bei der Einfuhr entstehenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar zu tragen. Er stellt uns diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei."
Banner Premium Paket

Hinweis

Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller