LG Lüneburg: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Lüneburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 5/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
So untersagte das Landgericht Lüneburg der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernsabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern auf der Handelsplattform eBay WLan-Karten anzubieten und
- in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt eines schriftlichen Exemplars dieser Belehrung."
- in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt."
- in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Rücksendungen, die ohne telefonische Rücksprache unfrei an uns zurückgesandt wurden, können nicht angenommen werden."
- in den AGB folgende Klausel zu verwenden: "Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für gebrauchte Ware und 24 Monate für Neuware ab Ablieferung der Ware", ohne darauf hinzuweisen, dass die verkürzte Haftung in AGB nicht für Ansprüche aus § 309 Nr. 7a und b BGB für Körper-, Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden nur für den Fall einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden kann.
- in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er den Inhalt seines Warenkorbs erwerben möchte (Vertragsangebot). Unmittelbar nach Aufgabe seiner Bestellung erhält der Käufer von uns per E-Mail eine Bestellbestätigung. Diese Bestellbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Die Annahme erfolgt ausdrücklich mündlich oder schriftlich oder konkludent durch Zusendung der Ware."
- in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Werden unsere unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, werden wir den Käufer unverzüglich informieren."
- in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Der Käufer hat in diesem Fall jedoch die bei der Einfuhr entstehenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar zu tragen. Er stellt uns diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei."
Hinweis
Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare