LG Hamburg: Verstoß gegen die EnVKV = 10.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Hamburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 327 O 7/10) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der Antragsgner, ein Online-Händler, verstieß gegen die EnVKV.
So untersagte das Landgericht Hamburg dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernsabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern über das Internet beim Verkauf von elektronischen Haushaltskühl- und -gefriergeräten sowie entsprechenden Kombinationen nicht anzugeben, dass für die Energieeffizienz nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ein Skalenbereich für den Energieverbrauch von A++ (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) gilt, sofern das angebotene Gerät nicht die Energieeffizienzklasse A++ hat (Richtlinie 2003/66/EG der Kommission zur Änderung der Richtlinie 94/EG zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG).
Hinweis: Wie verkauft man Haushaltsgeräte abmahnsicher? Informieren Sie sich [hier](envkv-kennzeichnung-haushaltsgeräte.html).
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