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LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

31.10.2008, 16:08 Uhr | Lesezeit: 3 min
LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. I-13 O 216/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt elf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

So untersagte das Landgericht Bochum der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Möbel anzubieten,

  • und in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“, ohne darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsfrist erst am Tag nach Erhalt der Ware und einer gesondert mitzuteilenden Belehrung in Textform beginnt.
  • und in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: „Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.“
  • und in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:/„Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.“/
  • ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berehnungsmethode
  • und in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Vom Käufer zurückgesandte Ware wird weder angenommen, noch werden die Kosten ersetzt. Im Falle einer „Frei Haus“ – Rücklieferung durch den Kunden liegt es im Ermessen von XXX  die Ware anzunehmen erfolgt, aber in keinem Fall eine Erstattung der durch die „Frei Haus“ – Rücklieferung entstandenen Versandkosten.“
  • und in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Im Falle der persönlichen Abholung (selbst oderund durch Dienstleister), handelt es sich nicht um Versandhandel. In diesem Fall verliert das Fernabsatzgesetz seine Wirksamkeit, es entfällt das von xxx eingeräumte Widerrufsrecht. Einen Anspruch auf Rücknahme gibt es nicht. Im Falle einer Rücknahme handelt es sich um eine einzigartige Kulanz seitens der XXX.“/
  • und in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Werden Waren mit offensichtlich transportbedingten Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim SpediteurFrachtdienst zu reklamieren oder die Annahme zu verweigern. Zudem hat der Kunde XXX unverzüglich schriftlich über den Schadensvorfall unter genauer Beschreibung des schadensbegründenden Tatbestands zu unterrichten. Im Falle der Zuwiderhandlung verwirkt der Kunde den Anspruch auf Gewährleistung."/
  • und in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden:/„Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.“, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Frist nicht für Ansprüche der in § 309 Nr. 7 Buchst. a  und b BGB genannten Gewährleistungsrechte gilt./
  • und in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Sämtliche Preise und Anzeigen auf Internetseiten sind freibleibend.“
  • und  in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Paketsendungen haben Lieferzeiten von ca. 1 Woche (ohne Gewährleistung) nach Zahlungseingang. Großstücke wie z.B. Möbel haben in der Regel eine Lieferzeit von ca. 2 Wochen (ohne Gewährleistung) nach Zahlungseingang. Grundsätzlich ist bei längeren Lieferzeiten (gegenüber den in 3.1 + 3.2 genannten durchschnittlichen Lieferzeiten) ein Schadensersatzanspruch seitens des Kunden gegenüber XXX ausgeschlossen. Alle hier genannten Lieferzeiten sind ausschließlich fiktiv und dienen nur der Veranschaulichung."
  • und in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: „Kunden aus dem Ausland werden gebeten, sich vorab über die gesonderten Versandkosten zu informieren.“

 

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Bildquelle:
Ernst Rose / Pixelio

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