Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Britisches Wettbewerbsrecht: Kompetenzerweiterung für die britische Competition and Markets Authority (CMA)

12.01.2024, 13:51 Uhr | Lesezeit: 5 min
Britisches Wettbewerbsrecht: Kompetenzerweiterung für die britische Competition and Markets Authority (CMA)

Im Unterschied zum deutschen Wettbewerbsrecht, das bei Wettbewerbsverstößen in erster Linie auf Abmahnungen durch Wettbewerber oder aktivlegitimierte Verbände setzt, um verbraucherrechtliche Standards zu gewährleisten, wird die Einhaltung solcher Standards in vielen EU-Staaten durch nationale Wettbewerbsbehörden gewährleistet. Diese Rolle kommt im Vereinigten Königreich (UK) nach dem Brexit der Competition and Markets Authority (CMA) zu. Die CMA hat bisher allerdings kaum Kompetenzen, um britisches Verbraucherrecht durchzusetzen. Dies soll sich durch ein neues Gesetz ändern, für das im April 2023 ein Gesetzentwurf im britischen Unterhaus eingebracht wurde.

Online-Handel in UK

Der Online-Handel spielt in UK seit vielen Jahren eine große Rolle. Das Handelsvolumen hat sich im Corona-Lockdown verdoppelt und liegt jetzt weiterhin über dem Niveau vor der Pandemie. Insgesamt macht es über 30% des gesamten Einzelhandels in UK aus. Umso wichtiger ist ein wirkungsvoller Verbraucherschutz vor unfairem Marktverhalten. Nach Untersuchungen der britischen Regierung entstehen britischen Verbrauchern jährlich signifikante materielle Schäden im Rahmen von Online-Streitigkeiten wegen schlechter Produktqualität, Lieferschwierigkeiten oder Nichtleistung.

Mangelhafte Durchsetzung von Verbraucherschutz

Da die britische Regierung die EU-Verbraucherschutzregelungen in britisches Recht überführt hat, stehen britische Verbraucher in der Ausgestaltung ihrer Rechte im Großen und Ganzen nicht schlechter da, als Verbraucher in den EU-Staaten. Es hapert jedoch an der Durchsetzung dieser Rechte.

Wettbewerbsverstöße werden insbesondere im Zusammenhang mit Online-Abonnement-Verträgen (Produkte oder Dienstleistungen) und gefälschten Rezensionen oder Produktbewertungen immer wieder festgestellt. Rezensionen bestimmen das Verbraucherverhalten in erheblichem Maß.

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA schätzt, dass Verbraucherausgaben in UK pro Jahr in Höhe von 23 Milliarden Pfund durch Online-Bewertungen beeinflusst werden. Nach Auffassung der britischen Regierung fehlt es hier an einer Wettbewerbsbehörde, die über eigenständige Kompetenzen verfügt, um bessere Standards zugunsten der Verbraucher durchzusetzen. 


Banner Starter Paket

Geplante Gesetzesänderung

Am 23. April 2023 wurde ein Gesetzesentwurf zum „Digital Market, Competiion and Consumers Bill“ (https://publications.parliament.uk/pa/bills/cbill/58-03/0294/en/220294en.pdf) im britischen Unterhaus eingebracht. Das Gesetz soll im Herbst 2024 in Kraft treten. Es soll das bisherige Gesetz „Consumer Protection from Unfair Trading Regulations“ (CPR) ersetzen, mit dem EU-Verbraucherrecht in britisches Recht überführt wurde. Der umfangreiche Gesetzesentwurf (6 Teile und 26 Anhänge) soll neben der Reform des Verbraucherrechts unter anderem wettbewerbsfördernde Regeln für digitale Märkte einführen.

Im Folgenden soll es um den Teil des Gesetzesentwurfes gehen, der sich mit der Reform des Verbraucherrechts beschäftigt.

Das EU-Verbraucherrecht soll zwar beibehalten werden, aber es soll an die Bedürfnisse des Vereinigten Königreichs angepasst werden. Der vom EU-Recht übernommene Katalog unlauterer Geschäftspraktiken soll insbesondere ergänzt werden durch unlautere Praktiken wie gefälschte Rezensionen oder Bewertungen.

Eine Schlüsselrolle kommt im Gesetzesentwurf der britischen Wettbewerbsbehörde (CMA) zu.


Stärkung der Kompetenzen der CMA

Die CMA ist die wichtigste Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde in UK. Bei der Durchsetzung von Verbraucherrecht ist sie nach der aktuellen Rechtslage aber eine Art „zahnloser Tiger“. Die CMA kann zwar die Verletzung von Verbraucherrecht feststellen, kann Verbrauchern jedoch lediglich empfehlen, ihre Rechte bei Gericht durchzusetzen. Im Unterschied z.B. zur französischen Wettbewerbsbehörde hat die CMA keine eigenständigen Kompetenzen, Verbraucherrechtsverstöße durch Sanktionen wie Bußgelder zu ahnden.

In Zukunft soll die CMA die Möglichkeit haben, Online-Händler zu zwingen, im Verdachtsfall relevante Informationen zu Ihrem Geschäftsgebaren offenzulegen. Bei Missachtung von Verbraucherrecht soll sie empfindliche Bußgelder verhängen können.



Auswirkungen auf Online-Händler mit Sitz in Deutschland

Für Online-Händler, die Verträge mit Verbrauchern aus UK schließen, gilt grundsätzlich britisches Recht. Sie sind damit auch Entscheidungen der CMA unterworfen. Die früher geltenden EU-Verordnungen Rom I und Rom II zur Anwendbarkeit rechtlicher Vorschriften bei grenzüberschreitendem Handel wurden in UK in nationales Recht überführt und gelten so weiter.

Nach jetzigem Sachstand ist jedoch noch abschließend geklärt, inwieweit zukünftig verhängte Bußgelder der CMA auch gegen Online-Händler mit Sitz in Deutschland vollstreckt werden können.

Unproblematisch ist die Sachlage, wenn der Online-Händler seinen Handel über eine Niederlassung in UK betreibt. Dann kann die CMA sich Zwecks Vollstreckung an diese Niederlassung wenden.

Fraglich ist jedoch, was für den Fall gilt, dass ein Online-Händler Waren oder Dienstleistungen direkt von Deutschland an Verbraucher in UK vertreibt.

Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (im Folgenden EuGVVO; auch "Brüssel I" genannt), die in der EU die Zuständigkeit von Gerichten sowie die Anerkennung und Vollstreckung von zivil- oder handelsrechtlichen Entscheidungen regelt, gilt in UK nach dem Brexit nicht mehr.

Als Rechtsgrundlage käme das das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30.06.2005 („HGÜ“) in Frage, dem UK beigetreten ist. Allerdings hat dieses Übereinkommen einen sehr engen Anwendungsbereich. Verbraucherstreitigkeiten sind ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage könnte das Luganer Übereinkommen von 2007 sein. Das UK möchte diesem Übereinkommen beitreten. Dies hängt allerdings von der Zustimmung der übrigen Vertragsparteien ab, was als gescheitert anzusehen ist.

Im Verhältnis zu Deutschland könnte das bilaterale Vollststreckungsübereinkommen von 1960 eine Rolle spielen. Ob dieses Übereinkommen wieder auflebt, ist nicht geklärt.

Falls kein Übereinkommen mit UK Anwendung findet, könnten Entscheidungen der CMA nach deutschem Zivilprozessrecht (§§ 328, 722 ZPO) in Deutschland vollstreckt werden. Ob dieser Weg beschritten werden kann, ob die Gegenseitigkeit gewährt wird und ob dieser Weg auch für Entscheidungen einer britischen Behörde gilt, ist zurzeit nicht geklärt.

Fazit

Am 23. April 2023 wurde ein Gesetzesentwurf zum „Digital Market, Competiion and Consumers Bill“ im britischen Unterhaus eingebracht, der u. a. die Kompetenzen der britischen Wettbewerbsbehörde CMA erweitern soll. Das Gesetz soll im Herbst 2024 in Kraft treten und den Verbraucherschutz in UK stärken, indem es der CMA mehr Kompetenzen zur Durchsetzung von Verbraucherschutzrechten einräumt. Auf Online-Händler mit Sitz in Deutschland kann sich das Gesetz ggf. auswirken, wenn auch Verträge mit Verbrauchern aus UK geschlossen werden. Ob und ggf. mit welchem Inhalt das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Wir werden dies beobachten und ggf. erneut hierzu berichten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

FAQ: Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel nach UK-Recht
(13.12.2023, 11:39 Uhr)
FAQ: Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel nach UK-Recht
Rechtswahl und Gerichtsstand bei Online-Verträgen mit britischen Kunden nach dem Brexit
(14.05.2021, 15:12 Uhr)
Rechtswahl und Gerichtsstand bei Online-Verträgen mit britischen Kunden nach dem Brexit
Brexit ab 2021: Auswirkungen für Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen
(10.01.2021, 14:47 Uhr)
Brexit ab 2021: Auswirkungen für Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen
Welche Auswirkungen hat der Brexit für Online-Händler bei Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Großbritannien?
(25.03.2020, 12:14 Uhr)
Welche Auswirkungen hat der Brexit für Online-Händler bei Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Großbritannien?
Frage des Tages: Muss ich wegen des Brexit meine Versandkostenangaben anpassen?
(03.02.2020, 08:13 Uhr)
Frage des Tages: Muss ich wegen des Brexit meine Versandkostenangaben anpassen?
Gilt die künftige Datenschutz-Grundverordnung auch für Großbritannien?
(04.01.2018, 15:52 Uhr)
Gilt die künftige Datenschutz-Grundverordnung auch für Großbritannien?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei