Leserkommentar zum Artikel
Wer nicht nutzt - verliert: Zu Benutzungszwang und -schonfrist im Markenrecht
Mit der Registrierung einer Marke zur Sicherung eines Namens ist es allein nicht getan. Die Marke muss auf kurz oder lang auch benutzt werden, um das Recht an dem Namen zu erhalten. Andernfalls droht der Verlust des Markenrechts. Wie das genau geht mit der Benutzung der eigenen Marke erfahren Sie hier....
Patentanwalt
Beitrag von Rudolf Sachs
12.12.2017, 14:41 Uhr
Die Löschung nicht benutzter Marken im Register folgt aus § 49 MarkenG. Der Zusammenhang geht aus dem Beitrag noch nicht hervor. Insofern ist das Fazit des Beitrags etwas überraschend.
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