Ab dem 28.05.2022: Neue Pflichten bei Preisermäßigungen im Online-Handel
Zum 28.05.2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft und führt erstmals Vorgaben in Bezug auf den vorherigen Preis bei Preisermäßigungen ein. Anzuwenden und anzugeben ist bei Preisermäßigungen on- und offline ab dann auch der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage. Welche konkreten Pflichten im Online-Handel daraus erwachsen, wie der Inhalt der neuen Vorschriften zu verstehen ist und wie sie umzusetzen sind, zeigen wir in diesen ausführlichen FAQ.
Dauer der Auslobung des Vergleichspreises
Beitrag von M.K.
09.01.2023, 14:32 Uhr
Für welche Dauer dürfen die Vergleichspreise ausgelobt werden?
Im Internet stand 12 Wochen?
Also der günstigtse Preis innerhalb der letzten 30 Tage dieser darf dann aber für 12 Wochen zu Werbezwecken als Vergleichspreis angezeigt werden?
Werbepreis
Beitrag von Roßmann
22.07.2022, 09:43 Uhr
Hallo,
wenn ich den kleinsten Preis der letzten 30 Tage ermittle, werden dann die Werbepreise der letzten 30 Tage mit berechnet ? Das würde dann bedeuten das ich zb am 01.07. bis 5.07. einen Werbe-Streichpreis hätte Statt 10 Eur jetzt 5 Eur. Wenn ich die Werbung wiederhole am 15.07. bis 20.07. könnte ich keinen Streichpreis angeben da ja in den letzten 30 Tagen der kleinste Preis 5 EUR gewesen sind. Ist das so richtig ?
Ungenaue Waren-Definition?
Beitrag von Andreas Blaeser
26.05.2022, 11:30 Uhr
In II, 1. steht, dass rein digitale Inhalte nicht unter die Änderungen der neuen Preisangabenverordnung fallen. Gleichzeitig wird im Definitions-Kasten zum Begriff "Ware" auch Software als Ware aufgeführt.
Das widerspricht sich, bzw. ist im besten Fall ungenau. Wenn die Änderung sich auf Ware per se bezieht (mit den explizit genannten Ausnahmen des Verordnungstextes), dann müsste gemäß des Definitionstextes zu "Ware" auch Software, die nicht auf einem physischen Datenträger gespeichert ist, unter die Verordnungsänderung fallen.
Ansonsten sollte der Abschnitt mit der Definition zum Begriff "Ware" im Falle rein digital ausgelieferter Software konkretisiert werden.
Verzicht auf alten Preis und prozentuale Angaben
Beitrag von Christian
24.05.2022, 07:04 Uhr
Guten Tag, mir ist nicht ganz klar, ob der alte Preis auch angegeben werden muss, wenn man einen neuen oder vorübergehenden Preis nicht als Preisermäßigung auszeichnet - also nicht mit einer Preisreduzierung wirbt, sondern einfach den "regulären" Preis senkt. Angenommen, man senkt den Preis eines Artikels temporär von 10€ auf 9€, zeichnet den neuen Preis aber weder als Sonderangebot aus noch gibt man eine Angabe nach dem Motto "10% Rabatt" an: Ist in diesem Fall eine Angabe des Preises notwendig? Oder anders formuliert: Ist die Angabe des alten Preises bei jeder Preisermäßigung notwendig oder nur, wenn diese als solche beworben wird. Vielen Dank!
Hinweistext erforderlich?!
Beitrag von Ben
19.05.2022, 14:20 Uhr
Hallo und danke für den bis dahin ausführlichsten Artikel, den ich zu diesem Thema finden konnte. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, ergibt sich aus dem Gesetz nicht die Pflicht, den günstigsten Preis der letzten 30 Tage mit einem Hinweistext als solchen explizit zu kennzeichnen? "Bspw. 7,5 € Günstigster Preis der letzten 30 Tage: 10 €" oder die 10 Euro durchgestrichen mit Asterisk und dem Hinweis in der Nähe?!
Streichpreise für Bundles
Beitrag von Christian
02.05.2022, 13:03 Uhr
Wir verkaufen Bundles aus Produkten eigener Herstellung günstiger, als die Einzelprodukte. Dürfen wir hier dauerhaft Streichpreise anzeigen? Das Bundle ist ein eigener Artikel im Shop, der Streichpreis wird direkt auf der Artikelseite gezeigt.
Etsy
Beitrag von Anna
14.04.2022, 09:55 Uhr
Hallo, ich verstehe leider nicht ganz, wie es sich damit auf Etsy verhält. Wenn ich z.B. 10% Nachlass auf eine bestimmte Warengruppe im Shop gebe, musss ich dann den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angeben? Also ihn in jedes produkt schreiben?
Vlg
Angabe auch nötig bei UVP?
Beitrag von Silvan Dolezalek
13.04.2022, 16:21 Uhr
Hallo liebes ITR Team, wir arbeiten im CosmoShop nur mit der Angabe eines UVP, welcher dann durchgestrichen neben dem Hauptpreis steht. Beispiel: € 10,00 UVP: € 8,00 (die 8-Euro sind dann durchgestrichen dargestellt)
Gilt das auch als Rabatt Angabe, und ist es ebenso kennzeichnungspflichtig, oder nicht?
Viele Grüsse, Silvan Dolezalek
Referenzpreis bei Marktplätzen
Beitrag von Peter Müller
13.04.2022, 14:04 Uhr
Wie verhält es sich denn mit dem Referenzpreis bei Markplätzen. Dort wird oft der gleiche Artkikel von mehreren Händlern angeboten, oft zu unterschiedlichen Preisen. Marktplätze sind aus Gründen der Übersichtlichkeit für die Verbraucher dazu übergegangen, einen Artikel immer nur einmal zu listen, auch wenn er von unterschiedlichen Händlern verkauft. Wenn nun einer dieser Händler den Preis senkt, würde er den Referenzpreis für die nächsten 30 Tage für alle Händler ändern. Das ist zum einen unfair für die anderen Händler, zum anderen auch schwierig nachvollziehbar für die Kunden.
Oder hat nun jeder Händler einen eigenen Referenzpreis, der dann nur für das Angebot des jeweiligen Händlers auf der Plattform gilt? Bisher hatte man ja den UVP und der war als Referenz für alle Händler gleich.
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Beitrag von Christian Radny
02.03.2022, 11:38 Uhr
Guten Tag.
Handelt es sich dabei um eine Umsetzung einer EU-Vorgabe, oder gilt das Ganze nur in Deutschland?
Vielen Dank und Grüße, Christian Radny
Streichpreise auf unterschiedl. Vertreibskanälen
Beitrag von Martin Heisterkamp
10.02.2022, 09:20 Uhr
Hallo Herr Salewski, danke für den übersichtlichen Artikel. Nach Studium der Verordnung erschließt sich mir ihre Einschätzung in III 4. "Welcher Gesamtpreis gilt bei unterschiedlichen Vertriebskanälen als niedrigster?" nicht. Nach meiner Lesart der Verordnung wäre eine Trennung der Preisangabe nach Kanälen nur möglich sofern diese durch eigenständige Gesellschaften bespielt würden (vgl. §2 8.). Somit wäre ein Händler, der neben einem Filialgeschäft auch einen Fernabsatzhandel betreibt durchaus verpflichtet alle für ein Produkt angesetzten Verkaufspreise der letzten 30 Tage bei Berechnung des Streichpreises zu berücksichtigen.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie den Sachverhalt der unterschiedlichen Vertriebskanäle noch einmal beleuchten könnten. Herzlichst
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