Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Frage des Tages: Muss ich meine UBA-Melderegisternummer (Batterieregister) online angeben?

16.03.2020, 15:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Frage des Tages: Muss ich meine UBA-Melderegisternummer (Batterieregister) online angeben?

Immer wieder fragen sich Onlinehändler, die Batterien verkaufen und sich (z.B. weil sie die Batterien in Deutschland in den Verkehr bringen) beim Batterieregister des Umweltbundesamtes (UBA) registrieren haben lassen, ob die zugeteilte Registrierungsnummer (etwa im Impressum) online angegeben werden muss. Wir klären diese Frage.

Worum geht es?

Nach der Vorschrift des § 4 Abs. 1 S. 1 des Batteriegesetzes (BattG) ist jeder Hersteller verpflichtet, der Batterien in Deutschland in den Verkehr bringt, dies gegenüber dem UBA anzuzeigen. Das UBA hält dazu ein Online-Batterieregister vor, worüber diese Anzeige vorgenommen werden kann.

Diese Anzeigepflicht betrifft grundsätzlich nur die Hersteller von Batterien bzw. den Inverkehrbringer von Batterien in Deutschland, z.B. beim Import oder der Verbringung von Batterien.

Das BattG sieht jedoch auch eine Herstellerfiktion vor: Wenn ein Vertreiber (also der klassische Onlinehändler) zumindest in fahrlässiger Weise Batterien von einem Hersteller vertreibt, der sich nicht (ordnungsgemäß) beim UBA angezeigt hat, gilt dieser nach dem BattG als Hersteller und muss dessen Pflichten übernehmen.

Das Thema kann also sowohl Hersteller als auch Vertreiber betreffen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema lesen Sie gerne hier und hier.

Banner Unlimited Paket

UBA teilt Registrierungsnummer zu

Zeigt ein Hersteller die Inverkehrbringung von Batterien beim UBA an und meldet sich beim Register an (ggf. unter mehreren Marken, die seine Batterien tragen), wird dem Hersteller vom UBA eine Melderegisternummer zugeteilt.

Diese kann im Online-Register des UBA eingesehen werden.

Anhand dieser kann der Batteriehersteller eindeutig identifiziert werden.

Keine Pflicht zur Onlinedarstellung der Registrierungsnummer!

Onlinehändler sind „nummerngeplagt“: Neben Telefonnummer sind diese mit der Pflichtdarstellung von USt-IDNr., Handelsregisternummer und WEEE-Registrierungsnummer konfrontiert, die im Rahmen des Impressums anzugeben sind, sollen Abmahnungen vermieden werden.

Doch in Bezug auf die UBA-Melderegisternummer besteht keine gesetzliche Verpflichtung, diese im Rahmen des Impressums oder sonst im Rahmen des Onlineauftritts anzugeben.

Selbstverständlich schadet die Angabe der UBA-Melderegisternummer online nicht. Diese kann also freiwillig angegeben werden.

Verwirrung wohl durch Pflicht nach dem ElektroG zur Angabe der WEEE-Registrierungsnummer

Viele Händler sind der Ansicht, die UBA-Melderegisternummer sei verpflichtend online anzugeben. Dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass solche Händler meist neben Batterien auch Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.

Die gesetzlichen Vorgaben für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem ElektroG schreiben die Online-Darstellung der dortigen Registrierungsnummer bei der Stiftung EAR, der sog. WEEE-Registrierungsnummer zwingend vor.

Lesen Sie zum Thema Angabe der WEEE-Registrierungsnummer hier mehr.

Aufgepasst: Über Batterieentsorgung muss dagegen informiert werden!

Über die sachgerechte Entsorgung von Altbatterien haben Onlinehändler dagegen in jedem Fall die Verbraucher zu informieren.

Dies kann entweder direkt online erledigt werden oder spätestens durch eine Beilage zur Warensendung.

Update-Service-Mandanten stellt die IT-Recht Kanzlei selbstverständlich kostenfrei ein abmahnsicheres Muster für die Information über die Altbatterieentsorgung zur Verfügung.

Fazit

Die UBA-Melderegisternummer des Batterieherstellers muss (anders als die WEEE-Registrierungsnummer) online nicht dargestellt werden.

Wer Batterien / Akkus (einzeln, zusammen mit Geräten oder verbaut in Geräten) als Händler anbietet, muss jedoch darauf achten, korrekt über die Entsorgung von Altbatterien zu informieren, da andernfalls Abmahnungen drohen.

Sie verkaufen auch Batterien und möchten rechtssicher und abmahnfrei handeln? Wir unterstützen Sie in Sachen Rechtssicherheit!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
(05.02.2024, 08:23 Uhr)
EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für alle Marktakteure im Handel mit Batterien ab dem 18.08.2024
Ratgeber: Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien
(18.01.2021, 14:13 Uhr)
Ratgeber: Rechtliche Pflichten beim Verkauf von Batterien und Produkten mit Batterien
Änderung des Batteriegesetzes: Ab 01.01.2021 wichtige Neuerungen (z.B. Registrierungspflicht)
(23.11.2020, 08:34 Uhr)
Änderung des Batteriegesetzes: Ab 01.01.2021 wichtige Neuerungen (z.B. Registrierungspflicht)
BGH: Verstoß gegen Anzeigepflicht für die Marktbereitstellung von Batterien ist wettbewerbswidrig
(10.02.2020, 15:20 Uhr)
BGH: Verstoß gegen Anzeigepflicht für die Marktbereitstellung von Batterien ist wettbewerbswidrig
Vorsicht bei der Anmeldung im Batteriemelderegister: Auf die richtige Batterieart kommt es entscheidend an
(23.04.2019, 11:21 Uhr)
Vorsicht bei der Anmeldung im Batteriemelderegister: Auf die richtige Batterieart kommt es entscheidend an
Anzeige beim Batterie-Melderegister: Kann auch Händler betreffen
(07.11.2016, 21:06 Uhr)
Anzeige beim Batterie-Melderegister: Kann auch Händler betreffen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei