Auch für das Jahr 2024 haben Online-Händler ihre Verpackungen kostenpflichtig bei einem sog. dualen System anzumelden. Ansonsten dürfen sie ihre Verpackungen nicht weiter in Verkehr bringen (= Vertriebsverbot). Mandanten sowie Leser unser Beiträge erhalten bei unserem Kooperationspartner "activate – by Reclay" Vorzugskonditionen.
Rabattierte Lizenzierung
Wir konnten für unsere Mandanten wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay für das Jahr 2024 aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.
Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.H.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: IRK52024LES oder auf diesen Direktlink klicken.
Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.
Einkauf bis
- Quartal 1 (Q1) 2024 –> 25 % Rabatt
- Quartal 2 (Q2) 2024 –> 20 % Rabatt
- Quartal 3 (Q3) 2024 –> 10 % Rabatt
Warum „activate-by Reclay“?
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"
- Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
- Das Mindest-Systembeteiligungsentgelt wurde für 2024 auf 10 Euro gesenkt. Die Systemkosten betragen weiterhin 4,95 €. Die Systembeteiligung für 2024 ist daher ab 14,95 € netto möglich.
- Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
- Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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