Achtung, brandgefährlich: Link auf die OS-Plattform funktioniert nur noch in der HTTPS-Variante!
Hinweis:
Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag
"HTTP-Variante des Links auf OS-Plattform funktioniert wieder!"
veröffentlicht.
Wer als Internethändler nicht auf die OS-Plattform mittels eines leicht zugänglichen, anklickbaren Links verlinkt, begibt sich in konkrete Abmahngefahr. Eine aktuell erfolgte Abschaltung der bisher funktionierenden HTTP-Variante des Links auf die OS-Plattform durch die Europäische Kommission bringt nun viele Händler in Gefahr.
Inhaltsverzeichnis
- Wichtiger Hinweis vorweg
- HTTP-Variante des Links führt nicht mehr auf die OS-Plattform - Abmahngefahr!
- Konkrete Abmahngefahr
- Onlinehändler sollten umgehend den von ihnen verwendeten Link prüfen
- Probleme auch bei Verkaufsplattformen
- Amazon
- DaWanda
- eBay
- Etsy
- Leitfaden der IT-Recht Kanzlei
- Update-Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden bereits seit vielen Monaten nur noch die aktuelle Variante in dem erstellten Impressum und den AGB
- Fazit: Nichts wie Ärger mit der OS-Plattform
Update vom 08.02.2018:
Inzwischen hat die EU-Kommission anscheinend reagiert und das Weiterleitungsproblem des HTTP-Links behoben. Es kommt wohl vereinzelt - je nach verwendetem Browser und ggf. auch abhängig vom Inhalt des Browser-Cache - allerdings noch zu dem Phänomen, dass die HTTP-Version nach wie vor nicht auf die OS-Plattform führt.
Generell raten wir - unabhängig von der Behebung des Problems - dazu, von nun an die HTTPS-Version des Links zu nutzen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wichtiger Hinweis vorweg
Wenn Sie derzeit schon mit der aktuellen HTTPS-Fassung des Links auf die OS-Plattform (erkennbar an dem einleitenden https:// statt http://) arbeiten, dann besteht für Sie kein Handlungsbedarf zur Anpassung des Links!
Der korrekte und nach wie vor funktionierende Link auf die OS-Plattform lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr
HTTP-Variante des Links führt nicht mehr auf die OS-Plattform - Abmahngefahr!
Die früher sehr gebräuchliche Verlinkung mit http://ec.europa.eu/consumers/odr (also in der HTTP- statt der HTTPS-Variante) führt dagegen seit kurzem nicht mehr auf die OS-Plattform, sondern auf eine allgemeinen Seite der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission.
Bei Aufruf der Verlinkung in der HTTP-Variante landet der Seitenbesucher letztlich auf der Seite https://ec.europa.eu/info/departments/justice-and-consumers_en und gelangt somit nicht mehr auf die Online- Streitschlichtungsplattform.
Stattdessen erscheint der folgende Inhalt:

Konkrete Abmahngefahr
Es besteht daher bei der Verwendung der genannten HTTP-Variante derzeit eine konkrete Abmahngefahr, da der Händler damit nicht mehr seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines leicht zugänglichen und auch anklickbaren Links auf die OS-Plattform nachkommt. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, ist dies eindeutig abmahnbar.
Onlinehändler sollten umgehend den von ihnen verwendeten Link prüfen
Alle Onlinehändler sollten daher umgehend prüfen, ob diese veraltete HTTP-Variante genutzt wird und umgehend auf die HTTPS-Variante umgestellt werden.
Es ist zu erwarten, dass diesbezüglich zeitnah erste Abmahner in Erscheinung treten werden.
Probleme auch bei Verkaufsplattformen
Amazon
Bei Amazon.de können Verkäufer durch das Setzen entsprechender Häkchen im Verkäufer-Backend die Einblendung von Informationen und einer Verlinkung zur OS-Plattform und zu Streitbeilegungsstellen aktivieren.
Dies sieht - werden beide Häkchen gesetzt - im Impressum des jeweiligen Verkäufers dann so aus:

Leider nutzt Amazon hier jedoch noch die http-Variante bei dem Link zur OS-Plattform. Diese Verlinkung führt jedoch nicht (mehr) zur OS-Plattform.
Allerdings führt die zweite Verlinkung darunter zum Ziel. Dort heißt das „Kind“ aber falsch, da dieser Link der Beschreibung nach zu den Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstellen führen soll.
Amazon-Verkäufer haben leider auch nicht die Möglichkeit, das Problem durch eigene Angaben im Rahmen des Impressum zu lösen, da Amazon dort keine anklickbaren Links zulässt. Verkäufer können zwar selber die richtige Adresse der OS-Plattform (also mit https am Anfang) angeben, allerdings wird diese Angabe dann nicht als anklickbarer Link dargestellt (und hilft damit dem Verkäufer in der Sache nicht weiter, da der Link nach Ansicht der Gericht eben zwingend anklickbar sein muss).
Derzeit ist die Situation bei Amazon.de also problematisch.
Da Amazon leider nicht dafür bekannt ist, auf entsprechende Anregungen von Rechtsanwälten zeitnah zu reagieren, bleibt Amazon-Verkäufern hier derzeit wohl nur, eine Reaktion Amazons aus eigenem Antrieb abzuwarten. Hier könnte es förderlich sein, wenn jeder betroffene Amazon-Verkäufer diesbezüglich den Amazon-Verkäuferservice kontaktiert und auf diese Problematik mit Nachdruck verweist.
Ein temporärer Lösungsansatz für Amazon.de könnte darin bestehen, dass Amazon-Verkäufer – solange Amazon den ersten Link nicht auf die HTTPS-Variante geändert hat – im Rahmen Ihres Impressums durch den folgenden Zusatztext auf den zweiten von Amazon dargestellten Link, der von Amazon eigentlich als Link für die Streitbeilegungsstellen betitelt wird, derzeit jedoch auf die OS-Plattform führt, hinweisen:
„Den anklickbaren Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie weiter unten unter der folgenden Bezeichnung „Unter diesem Link finden Sie die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstellen“.“
Wichtig ist, dass der Amazon-Verkäufer in den Einstellungen seines Amazon-Accounts im Bereich „Ihre Informationen und Richtlinien“ auf der Seite „Impressum & Info zum Verkäufer" dann beide Häckchen aktiviert (siehe Anleitung hier). Ferner sollte der oben empfohlene Zusatztext wieder aus dem Impressum entfernt werden, wenn Amazon den ersten Link auf die HTTPS-Variante umgestellt hat.
DaWanda
Die Verkaufsplattform DaWanda.de nutzte bei der (grundsätzlich sehr löblichen) automatisch eingeblendeten Information über und Verlinkung auf die OS-Plattform im jeweiligen Händler-Impressum bisher noch die http-Variante des Links.
Am Nachmittag des 06.02.2018 wurde DaWanda von der IT-Recht Kanzlei auf die aktuelle Problematik hingewiesen und sagte eine sofortige Behebung zu.
Am Abend des 06.02.2018 erreichten uns bereits die ersten Berichte von Mandanten, dass DaWanda nun bereits die HTTPS-Variante darstellt.
Eine professionelle und umgehende Reaktion der Plattform im Interesse ihrer Händler!
eBay
Überpüfen Sie bei eBay, ob der Link auf die OS-Plattform wie folgt lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Sie finden unseren Leitfaden für die Darstellung des (zwingend anklickbaren!) Links auf die OS-Plattform mit https-Standard hier.
Etsy
Etsy stellt in seinem AGB-Baukastensystem die Option bereit, per Klick den Link auf die OS-Plattform mit einem entsprechenden Informationstext in der AGB-Sektion zu integrieren. Per Opt-In unterhalb des Freifeldes für die „AGB und Widerrufsbelehrung“ kann der maßgebliche Pflichthinweis übernommen werden.
Problematik
Zweierlei ist hierbei jedoch rechtlich problematisch:
1. Auch Etsy nutzt noch den veralteten Link, der jedoch nicht (mehr) zur OS-Plattform führt, vgl. hier:

(Die IT-Recht Kanzlei steht diesbezüglich bereits in Kontakt mit Etsy. Das Problem sollte in Kürze behoben sein.)
2. Zudem wird der (aktuell noch falsche) Link am unteren Ende des Fensters angezeigt, in welchem die eigenen Rechtstexte des Händlers angeführt werden. Damit ist der Link für den Käufer nur einsehbar, wenn dieser die AGB und die Widerrufsbelehrung aufruft. Dies könnte jedoch der in Art. 14 der europäischen ODR-Verordnung geforderten „leichten Zugänglichkeit“ entgegenstehen.
Lösungsvorschlag
Zu raten ist Etsy-Händlern daher bis auf weiteres, den Text „Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr" zusätzlich im Feld „Ankündigung“ einzufügen, welches als Infobox innerhalb des Shops angezeigt wird und prominent sichtbar und allgemein abrufbar ist.
Um den Hinweis als „Ankündigung“ anzuführen, klicken Sie auf „Shop-Manager“ → Vertriebskanäle → "Shop bearbeiten" (mit Stift-Symbol) → Ankündigung → „Füge eine Infobox-Ankündigung hinzu“

Leitfaden der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei hat einen Leitfaden zu der Thematik Information über und Verlinkung auf die OS-Plattform veröffentlicht.
Update-Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden bereits seit vielen Monaten nur noch die aktuelle Variante in dem erstellten Impressum und den AGB
Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei wurde bereits vor längerer Zeit im Rahmen des im Mandantenportal hinterlegten Impressums und der AGB nur noch die aktuelle (auch derzeit gültige) HTTPS-Variante des Links auf die OS-Plattform zur Verfügung gestellt.
Dennoch sei jedem Händler angeraten, noch einmal zu prüfen, ob tatsächlich auch auf der jeweiligen Onlinepräsenz die HTTPS-Variante genutzt wird.
Fazit: Nichts wie Ärger mit der OS-Plattform
Es löst Kopfschütteln aus, wenn wie aus dem Nichts ein Link abgeschaltet wird, den vermutlich noch tausende Onlinehändler zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Informationspflicht nutzen.
Nicht genug, dass die OS-Plattform inhaltlich ein Rohrkrepierer ist, da diese von den Verbrauchern überhaupt nicht angenommen wird und sich die darüber initiierte Schlichtungsverfahren von der Anzahl her vermutlich deutlich unter der Anzahl wegen fehlender bzw. fehlerhafter Informationen zu dieser Plattform ausgesprochenen Abmahnungen bewegen dürfte.
Hier werden – wohl weil sich darüber in Brüssel keiner Gedanken macht – etliche Händler in eine konkrete Abmahngefahr gebracht. Ein konkreter Grund, warum die Weiterleitung auf die OS-Plattform nun gekappt wurde, ist nicht ersichtlich.
Händlern im Ecommerce sei daher dringend angeraten, den Link auf die OS-Plattform zu kontrollieren und ggf. auf den korrekten Stand (=https://ec.europa.eu/consumers/odr ) zu bringen, um Abmahnungen zu vermeiden.
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