Kommentar verfassen: Software, Apps & Co: Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Software, Apps & Co: Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten
vom 18.08.2017, 13:43 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- Filesharing und WLAN
- Haftung für Bilder, Texte, Videos
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz im Internet
- Kartell- und TK-Recht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Beim Kauf eines USB Sticks wurde vom Verkäufer nicht angegeben dass die Freischaltung dieses Mediums einen zusätzlichen Kauf einer jährlichen Softwarelizenz erfordert. Ist hier ein Widerruf als...
Weiterlesen
Gilts das Widerrufsrecht auch nach einer kostenlosen 14-tägigen Testphase? Nach 14 Tagen schließt man den Vertrag sozusagen ab, habe ich danach (nach Abschluss) auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Ist ein "Zahlungspflichtig bestellen" Button - Ohne Opt-In Box, und ohne nachträgliche Aufklärung per eMail mit einem Hinweis
"Mit deiner Bestellung bestätigst du, dass du unsere AGBs,...
Weiterlesen
Hallo,
Habe im spiel, € gegen die Digitale Währung gekauft. Nun bin ich mit dem einen Artikel unzufrieden und der Spielehersteller, hat mir einmal angeboten alles via einem Rollback rückgängig zu...
Weiterlesen
Ich habe ein Abo abgeschlossen und die Seite ist total unübersichtlich. Ich möchte den Vertrag wiederrufen. Es sind keine Download Produkte sondern funkitioniert nur mit einem bereit gestellten...
Weiterlesen
Wenn ich Ihren Artikel richtig verstanden habe, kann Sony für den PlayStation Store § 356 Abs. 5 BGB nicht einfach mit Sätzen wie „Digitale Inhalte, bei denen du bereits den Download oder das...
Weiterlesen
6 Kommentare