Kommentar verfassen: Werbung mit „Bisher“-Preisen, LG Bochum: Bisherige Preisforderung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen

Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.

Ihr Kommentar

Werbung mit „Bisher“-Preisen, LG Bochum: Bisherige Preisforderung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen

vom 25.10.2016, 17:53 Uhr
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei