Kommentar verfassen: OLG München: Newsletterbestätigung im „Double-opt-in“-Verfahren zwingend unzulässige Werbung (Spam)?
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
OLG München: Newsletterbestätigung im „Double-opt-in“-Verfahren zwingend unzulässige Werbung (Spam)?
vom 21.11.2012, 12:06 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Ich schließe mich der Meinung einiger Vorredner an. Ich denke nicht, dass das Urteil das Double Opt-In Verfahren komplett in Frage stellt. Vielmehr ging es hier um die Tatsache, dass vermutlich kein...
Weiterlesen
So wie das weltfremde Gericht inklusive weltfremdem Richter die Sache sieht, ist der Internethandel in Deutschland verboten worden, denn jeder kann unter einer anderen Emailadresse im Internet etwas...
Weiterlesen
Der zur Zeit erlaubte, aber zugleich auch sehr viel teurere Weg wäre: einen Werbebrief schicken mit einem Formular, welches der Kunde Unterschrieben und zurücksenden muss. Hier ist jedoch noch über...
Weiterlesen
Fazit des Urteils: Wer den Ablauf im Internet-Handel nicht versteht oder verstehen kann, sollte sich erst einen Rat eines Praktikers einholen und dann ein Urteil fällen. Natürlich soll Spam etc....
Weiterlesen
Die Entscheidung des OLG München halte ich keineswegs für Praxisfern, da es Regel zu sein scheint, bei einer Onlinebestellung z. B. dem Besteller die Möglichkeit zu verweigern, auf die Zusendung von...
Weiterlesen
Wie in Ihrer Urteilsbewertung bereits aufgeführt ist -
"Interessant ist ferner, dass der Versender die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung zu tragen hat,"...
Weiterlesen
6 Kommentare