Kommentar verfassen: LG Koblenz: Bei Vereinbarung der Rücksendekosten für den Fall des Widerrufs zwingend das Wort „regelmäßige“ verwenden!

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LG Koblenz: Bei Vereinbarung der Rücksendekosten für den Fall des Widerrufs zwingend das Wort „regelmäßige“ verwenden!

vom 18.01.2012, 15:22 Uhr
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